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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| hallo ihr lieben, wir haben einige fragen zum arbeitslosengeld 1 und haben uns trotz vielem lesen noch nicht alle beantworten können. kurz zu den eckdaten. wir sind ein junges ehepaar von 24 und 36 jahren (seid 01.08.08 verheiratet) und seid november auch eltern. ich war bis zu meinem mutterschutz arbeiten und beziehe seid 01.02.09 elterngeld in höhe von 560€. mein mann arbeitet seid 15 jahren im berliner wachgewerbe in vollzeit. wie üblich in dieser brance in schichtarbeit etc. er verdient ca. 1300€ monatlich netto. Seid der geburt unseres kindes haben wir noch anteilmäßig anspruch auf alg 2 da wir beide zu wenig einkommen haben. das wir auch seid 01. januar.09 beziehen. nun sieht es so aus das mein mann seinen job verlieren könnte. und wir möchten uns vorab vorbereiten. wie ich auf der internetseite der arge gelesen habe, bekommt er wenn er arbeitslosengeld 1 beziehen würde 67% des durchschnittlichen nettoeinkommens der vorrausgegangenen 12 monate. handelt es sich hierbei um das gesammte nettoeinkommen, oder um das bereinigte nettoeinkommen (sprich ohne nachtzuschläge etc.)? im laufe der jahre merkt mein mann mehr und mehr das der job immer mehr auf die knochen und die substanz geht. nun fragen wir uns natürlich, das wenn er jetzt tatsächlich arbeitslos werden würde, einen anspruch auf eine weiterbildung (meister) oder besser noch eine umschulung in eine andere brance vom arbeitsamt hätte? da wir ja jetzt schon trotz arbeit einen zuschuss vom amt bekommen wie sieht es dann nur aus wenn mein mann wirklich arbeitslos werden würde? wäre es dann so das er 67% der früheren lohnes bekommen würde und dann noch den rest alg 2 bis zu dem für uns ausgerechneten miedenstbedarf? sehr interessieren würde es uns ob es mit einer umschulung klappen könnte und unter welchen umständen? wir haben ziemliche existenz angst und wissen nicht so recht wie es weitergehen soll wenn der fall der arbeitslosigkeit wirklich eintreten sollte. es wäre sehr nett wenn ihr mir zahlreich antworten würdet. auch wenn es nur links sind wo ich mich weiter belesen kann. vielen dank im vorraus und viele grüße aus berlin maike |
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#2
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| Einen Anspruch auf Weiterbildung/Umschulung gibt es nicht. Das Amt fördert dies nur, wenn es für die Eingliederung in Arbeit unbedingt notwendig ist. (§ 77 SGB III)
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| 67%, alg1, umschulung, weiterbildung, zuschuss |
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