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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 01.12.2008, 20:24
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Hallo!
Werde wohl meinen Arbeitsplatz zum Jahresende wegen Konkurs verlieren.
Frage:
Bekommt man alle notwendigen Formulare zur Meldung beim Arbeitsamt Online oder nur auf dem Amt?
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  #2  
Alt 01.12.2008, 20:43
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.576
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Für ALG I bzw. auch Insolvenzgeld bekommst Du die Unterlagen nur beim Amt.
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  #3  
Alt 01.12.2008, 21:25
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Beiträge: 4
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Danke für die Antwort !
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  #4  
Alt 01.12.2008, 22:45
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Hi,

lies dich hier schlau :http://tinyurl.com/yrz8co

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) werden zwei Arten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:

1. Arbeitssuchendmeldung

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 - 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) arbeitsuchend zu melden.................usw.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #5  
Alt 02.12.2008, 09:38
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Danke LOPO für den Link, da steht ja wirklich alles drin.
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