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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Ich habe eine Frage an die Arbeitsvermittler. Junge Frau hat sich arbeitslos gemeldet und bekommt wohl auch ALG1. Einen Job hat sie in Aussicht, allerdings wird sie erst ab ca. August benötigt, wegen schlechter Auftragslage über den Sommer. Besteht die Möglichkeit das der Arbeitgeber bei den Lohnkosten Unterstützung erhält somit das Arbeitsverhältnis schon im Mai beginnen kann? |
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#2
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| Nein. Der Eingliederungszuschuss nach § 218 SGB III dient nicht der Subventionierung des AG bei schlechter Auftragslage sondern als Ausgleich für die Minderleistung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke, für die Antwort! Dann wird sie wohl vorerst nicht ins Arbeitsleben einsteigen. Mich wundert nur das vor 2 Jahren der Arbeitgeber der sie einstellte die Hälfte des Gehalts als Zuschuss bekam, obwohl es sich nicht um eine Langzeitarbeitslose handelte. |
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#4
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| Es muss nicht Langzeitarbeitslosigkeit vorliegen. Der EGZ wird auch gezahlt, wenn der AN nicht die notwendigen beruflichen Kenntnisse hat und deshalb aufwendig eingearbeitet werden muss.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Ok das war nicht der Fall, hat mir aber weiter geholfen! Danke! |
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