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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 23.10.2010, 21:27
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Standard Familienversicherung, Mann bald Alg 1 und Frau Studentin

Hallöchen! Mein Mann wird bald arbeitslos. Ich bin Studentin und bin mit meinen Kids noch bei meinem Mann familienversichert. Wie ist es wenn es das Amt bezahlt. Ich beziehe Bafög und muss ich mich dann selbst versichern? Das kostet dann auch wieder. Wer hat Erfahrung?
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  #2  
Alt 23.10.2010, 23:37
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Beiträge: 1.122
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Hi,

auch wenn dein Ehemann arbeitslos wird bleibt er doch in der gesetzlichen KK und du + die Kids bleiben weiterhin familienversichert.

Warum sollte sich da was ändern?

Krankenversicherung für Studierende

Studentische Krankenversicherung
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 24.10.2010, 19:45
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Beiträge: 13
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Das er weiterhin gesetztlich krankenversichert bleibt und die Kinder auch, das war mir klar. Aber zahlt das Amt dann auch für mich? Da Studentin bis 25 bei den Eltern versichert werden können, darüber hinaus müssen sie sich selbst versichern. Mein Glück war, das wir verheiratet sind, sonst hätte ich monatlich noch ca 80 Euro an die KK zahlen müssen. Ich erhalte Bafög und muss damit meinen Lebensunterhalt bestreiten, rechtlich. Nach SGBIII bin ich vielleicht noch familienversichert, aber wie schaut es aus wenn er noch Leistungen nach dem SGB II beantragt? Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Amt für mich mitbezahlt, wenn ich rechnerisch nicht zur Bedarfsgemeinschaft zähle.
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  #4  
Alt 24.10.2010, 23:32
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Beiträge: 1.122
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Hi,

dafür gibt es die Familienversicherung, § 10 Familienversicherung SGB V.

Wenn die Bedingungen dafür vorliegen, dann wirst du + das Kind über die Familienversicherung deines Mannes ohne Mehrkosten KV versichert.

Das zahlt also weder die AA SGB III noch die Arge SGB II eine Cent zusätzlich.

§ 10 SGB V

Die Familienversicherung erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflicht- und freiwilligen Mitglieder. Dazu gehören maßgeblich der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und die Kinder.etc.

Familienversicherung

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  #5  
Alt 26.10.2010, 08:44
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Dankeschön!
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Stichworte
alg1, bafög, krankenversicherung, student

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