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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 05.01.2012, 14:19
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Beiträge: 3
Standard Erst Krankengeld dann ALG 1

Liebe Mitleser,

aufgrund von Mobbing im Unternehmen, an dem auch der Vorgesetzte massiv beteiligt war sogar er die treibende Kraft war, blieb mir aus gesundheitlichen Gründen nichts anderes Möglich als das Unternehmen zu verlassen. Aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung war ich bereits in Reha und öfters auch krank geschrieben.

Da ich nach wie vor in ärztlicher Behandlung und noch im Dienstverhältnis meines Arbeitgebers stehe, dieses aber bald ausläuft stellt sich nun folgende Frage, falls ich während meines Arbeitsverhältnisses krank geschrieben werde.

In der Zeit meines Arbeitsverhältnisses erhalte ich Lohnfortzahlung. Nach meiner Kenntnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann Krankengeld welches sich aus meinem letzten Arbeitseinkommen (einschließlich Sonderzahlungen) berechnet, ist dies korrekt?

Wie verhält es sich dann, wenn die Zeit der Leistung durch die Krankenkasse (Krankengeld) endet (spätestens nach 78 Wochen) und die Krankenkasse die Zahlungen die sich aus vom letzten Gehalt ermittelt wurden einstellt?

Besteht dann ganz normal die ALG 1 Bezugsberechtigung und wie berechnet bzw. aus was ermittelt sich dann mein ALG 1 Anspruch.
Nach dem letzten Gehalt, welches ich noch vor meiner Krankheit (wenn ich während des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben wurde) im Arbeitsverhältnis bezogen habe?

Wo gibt es im SGB usw. Fundstellen und Bezugsquellen?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe bereits im Voraus.
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  #2  
Alt 05.01.2012, 14:23
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Das Alg I berechnet sich nach dem letzten Lohn, wenn in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen. Ansonsten erfolgt die fiktive Bemessung nach § 132 SGB III.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 05.01.2012, 15:02
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Registriert seit: 05.01.2012
Beiträge: 3
Standard Antwort

Guten Tag Musiker,

vielen Dank für die prompte Antwort, diese hilft mir erheblich weiter. Zumal ich noch nie mit dem Problem Arbeitslosigkeit konfrontiert war und mich daher informieren muß.
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