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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo! Ich habe mal eine Frage in einer recht komplizierten Situation. Zu der Situation bis Januar 2008 war ich 11 Jahre durchgehend in einem Arbeitsverhältnis (das nur zur Info) - 08/2006 habe ich einen Sohn bekommen, Erziehungszeit für 2 Jahre genommen, kein Erziehungsgeld bekommen) - 01/2008 habe ich dieses Arbeitsverhältnis aufgelöst und ohne Sperrzeit sofort ALG 1 bekommen - 05/2008 wurde ich erneut schwanger - 01/2009 das ALG1 wird nach 11 Bezügen eingestellt, ich erhalte Mutterschaftsgeld bis zur Geburt im - 02/2009 meine Tochter wird geboren, widerum erhalte ich Mutterschaftsgeld, danach 10mal Elterngeht a 300 Euro Mein Elterngeld wird also in knapp 1 Woche das letzte Mal gezahlt werden. Habe dann diese Woche mit meiner Krankenkasse telefoniert, um meinem weiteren Versicherungsschutz abzukläre. Noch bin ich nicht Familienversichert. Dort riet man mir, wegen Restanspruch ALG1 (noch 1mal) das Arbeitsamt anzurufen. Habe ich getan. Und bekam folgende Info: 1. Mir steht noch mein Restanspruch zu von 1mal ALG1, ebenso aber: da meine genommene Elternzeit als versicherungspflichtige Zeit angerechnet wird, entsteht wohl ein Neuanspruch auf ALG1 für weitere 6 Monate. Weiß Jemand von Euch was darüber? Ist das wirklich so? Habe am Montag einen Termin in der Leistungsabteilung, bin aber zu aufgeregt und zu neugierig um zu warten. Vielen Dank für die Hilfe die Rübe |
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#2
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| In deinem Fall ist Mutterschutz und Elternzeit versicherungspflichtig, da unmittelbar davor Alg I-Bezug war (§ 26 SGB III). Somit entsteht nach 12 Monaten Versicherungszeit ein Neuanspruch von 6 Monaten, zu dem der Restanspruch addiert wird.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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