Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.01.2012, 20:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2012
Beiträge: 1
Frage Entgeltsicherung nach 31.12.2011

Hallo,

bin seit Mitte September 2011 arbeitslos und beziehe ALG I für 15 Monate.
Nun steht mir zum 01.02.2012 ein befristeter Job (6Monate) in Aussicht, der aber schlechter bezahlt ist. Da ich 53 bin, gab es bislang die Möglichkeit der Entgeltsicherung, wonach mir im 1. Jahr 50% der Nettodifferenz zusätzlich gezahlt würden.

Nun finde ich folgende Durchführungsanweisung:
7. Zeitliche Befristung der Regelung
(1) Neuansprüche auf Leistungen der Entgeltsicherung können nur bis spätestens 31.12.2011 entstehen (§ 421j Abs. 7 Satz 1).
(2) Vom 01.01.2012 an ist nur noch die Wiederbewilligung des Restanspruches von bereits vorher entstandenen Ansprüchen auf Leistungen der Entgeltsicherung möglich. In diesen Fällen können Leistungen der Entgeltsicherung längstens bis 31.12.2013 bezogen werden.

Wie verstehe ich das richtig?

Einen Anspruch auf die Leistung habe ich aber eigentlich schon, seitdem ich arbeitslos bin. Ich würde die Leistung aber ja erst beantragen, wenn ich die Arbeit auch annehme.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.01.2012, 06:13
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von Achim69 Beitrag anzeigen
?

Einen Anspruch auf die Leistung habe ich aber eigentlich schon, seitdem ich arbeitslos bin.
Nein. Der Anspruch entsteht erst mit der Arbeitsaufnahme.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.01.2012, 16:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Im Tal der Burgen und Schlösser
Beiträge: 22
Standard Welche Frist bei Anspruch

Wann und wie läuft die Frist für die Beantragung der Entgeldsicherung , bin in ALG I Bezug seit 2011 ,55 Jahre Alt , und werde wen nichts da zwischen kommt ab 01.02.2012 eine Vollzeitstelle antreten können . Also erst Arbeit beginnen und dann Antrag stellen bzw. Arbeitsvertrag vorlegen oder wie ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 24.01.2012, 05:43
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von scan400 Beitrag anzeigen
Wann und wie läuft die Frist für die Beantragung der Entgeldsicherung , bin in ALG I Bezug seit 2011 ,55 Jahre Alt , und werde wen nichts da zwischen kommt ab 01.02.2012 eine Vollzeitstelle antreten können . Also erst Arbeit beginnen und dann Antrag stellen bzw. Arbeitsvertrag vorlegen oder wie ?
Die Entgeltsicherung gibt es ab 01.01.2012 nur noch für Arbeitsaufnahmen bie 31.12.2011. Somit erübrigt sich die Antragstellung.

§ 421j (7) SGB III:

SGB 3 - Einzelnorm
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 24.01.2012, 17:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Im Tal der Burgen und Schlösser
Beiträge: 22
Standard

Erst mal Danke für die schnelle Antwort , wenn ich es richtig verstanden habe bleiben nur andere Leistungen zur Beantragung übrig , wie Wohngeld und ausstockende Leistungen nach SGB. Oder sehe ich dies falsch ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.01.2012, 05:35
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von scan400 Beitrag anzeigen
Erst mal Danke für die schnelle Antwort , wenn ich es richtig verstanden habe bleiben nur andere Leistungen zur Beantragung übrig , wie Wohngeld und ausstockende Leistungen nach SGB. Oder sehe ich dies falsch ?
Richtig. Entweder Wohngeld oder Alg II, je nach dem was günstiger ist.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.01.2012, 12:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Im Tal der Burgen und Schlösser
Beiträge: 22
Standard

Es ist soweit Heute nachmittag kann ich den Arbeitsvertrag unterzeichnen , und somit ab Montag wieder Vollzeit in 2 Schichten arbeiten gehen, aber Ärger bekomme ich doch nicht weil der Lohn unter meinen ALG I Bezug liegen wird und ich somit noch andere Leistungen nach SGB beantragen muss.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 26.01.2012, 13:01
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von scan400 Beitrag anzeigen
Es ist soweit Heute nachmittag kann ich den Arbeitsvertrag unterzeichnen , und somit ab Montag wieder Vollzeit in 2 Schichten arbeiten gehen, aber Ärger bekomme ich doch nicht weil der Lohn unter meinen ALG I Bezug liegen wird und ich somit noch andere Leistungen nach SGB beantragen muss.
Da gibt es keinen Ärger.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg1, entgeltsicherung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Entgeltsicherung für ältere AN Manturan Eingliederungsförderung 1 08.04.2011 06:03
Entgeltsicherung und ALG 1 bibob1977 Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 14.12.2009 13:34


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:44 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0