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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, bin seit Mitte September 2011 arbeitslos und beziehe ALG I für 15 Monate. Nun steht mir zum 01.02.2012 ein befristeter Job (6Monate) in Aussicht, der aber schlechter bezahlt ist. Da ich 53 bin, gab es bislang die Möglichkeit der Entgeltsicherung, wonach mir im 1. Jahr 50% der Nettodifferenz zusätzlich gezahlt würden. Nun finde ich folgende Durchführungsanweisung: 7. Zeitliche Befristung der Regelung (1) Neuansprüche auf Leistungen der Entgeltsicherung können nur bis spätestens 31.12.2011 entstehen (§ 421j Abs. 7 Satz 1). (2) Vom 01.01.2012 an ist nur noch die Wiederbewilligung des Restanspruches von bereits vorher entstandenen Ansprüchen auf Leistungen der Entgeltsicherung möglich. In diesen Fällen können Leistungen der Entgeltsicherung längstens bis 31.12.2013 bezogen werden. Wie verstehe ich das richtig? Einen Anspruch auf die Leistung habe ich aber eigentlich schon, seitdem ich arbeitslos bin. Ich würde die Leistung aber ja erst beantragen, wenn ich die Arbeit auch annehme. |
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#2
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| Nein. Der Anspruch entsteht erst mit der Arbeitsaufnahme.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Wann und wie läuft die Frist für die Beantragung der Entgeldsicherung , bin in ALG I Bezug seit 2011 ,55 Jahre Alt , und werde wen nichts da zwischen kommt ab 01.02.2012 eine Vollzeitstelle antreten können . Also erst Arbeit beginnen und dann Antrag stellen bzw. Arbeitsvertrag vorlegen oder wie ? |
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#4
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| Zitat:
§ 421j (7) SGB III: SGB 3 - Einzelnorm
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Erst mal Danke für die schnelle Antwort , wenn ich es richtig verstanden habe bleiben nur andere Leistungen zur Beantragung übrig , wie Wohngeld und ausstockende Leistungen nach SGB. Oder sehe ich dies falsch ? |
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#6
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| Richtig. Entweder Wohngeld oder Alg II, je nach dem was günstiger ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Es ist soweit Heute nachmittag kann ich den Arbeitsvertrag unterzeichnen , und somit ab Montag wieder Vollzeit in 2 Schichten arbeiten gehen, aber Ärger bekomme ich doch nicht weil der Lohn unter meinen ALG I Bezug liegen wird und ich somit noch andere Leistungen nach SGB beantragen muss. |
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#8
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| Zitat:
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| alg1, entgeltsicherung |
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