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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich bin direkt im Anschluß an meine Elternzeit (waren 3 Jahre) im Oktober arbeitslos geworden und habe dann für ca. 6 Wochen ALG 1 bezogen. Da ich zu dem Zeitpunkt schwanger war, beziehe ich seitdem Mutterschaftsgeld von der GKV (noch bis Ende Februar). Ich würde jetzt gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen (geht das überhaupt während man arbeitslos ist?), und wie sieht dann die finanzielle Situation für mich aus? Elterngeld habe ich beantragt, das wären dann 300,- im Monat. Aber bleibt mein Anpsuch auf ALG1 weiter bestehen? D.h. könnte ich nach einem Jahr "Auszeit" theoretisch die restlichen 10,5 Monate Leistungen erhalten wenn ich dann immer noch arbeitslos bin? Ich blicke da nicht wirklich durch und bin für jede Info dankbar! |
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#2
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| Ja, du hast hinterher wieder Anspruch auf ALG 1. Ggf. sogar 12 Monate. Turtle |
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#3
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| vielen Dank für die schnelle Antwort! Muss ich denn die Elternzeit irgendwo anmelden? Und muss ich das Arbeitsamt darüber besonders informieren? Und wie bin ich dann in dem Jahr Elternzeit krankenversichert (Familienversicherung über meinen Mann...)? |
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#4
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| Du meldest dich einfach in Mutterschutz bzw. ab Geburt ab, denn ab da bist du ja nicht verfügbar und bekommst Geld von der Krankenkasse. Und wenn du wieder arbeiten kannst und willst, meldest du dich einfach neu arbeitslos. Krankenversichert bist du während des Elterngeldbezuges beitragsfrei über das Elterngeld. Turtle |
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#5
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| danke für die unkomplizierte Hilfe! Wenn man sich noch nie mit dem Thema befassen musste fällt der Durchblick wirklich schwer. |
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| Stichworte |
| alg1, elternzeit, mutterschutz |
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