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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, meine Frau ist seit fast einem Jahr Arbeitslos und im 3. Monat Schwanger. Sie hat jetzt einen Job auf 400 Euro Basis schriftlich zugesagt bekommen. Das Arbeitsamt bzw der Vermittler will aber dennoch weiter Eigenbemühungen sehen. Ist es denn Pflicht trotz vorhandener Stellenzusage weiterhin Eigenbemühungen zu Leisten ? bzw. Warum kümmert sich der Berater noch weiterhin um meine Frau (bekommt die Tage einen neuen Termin) anstatt seine Zeit in die Restlichen Arbeitslosen zu investieren ??? |
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#2
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| Hab nochmal mit meiner Frau gesprochen, der Job ist 400€ Netto und sozialvers. ist dabei |
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#3
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| Natrlich muss sich Deine Frau weiterhin bewerben so lange bis sei keinen fennig ach nein Cnt ALG II mehr beziehen muss bzw. eure BG. Angela |
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#4
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| Das hatte ich auch (so ähnlich) geschrieben. Hier geht es aber wohl um ALG 1. Oder etwa doch nicht??? Was nun? ALG 1 oder ALG 2? Beim ALG 1 wird man eigentlich bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit abgemeldet.... Turtle |
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#5
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| Ja richtig es geht um ALG I die beschäftigung beginnt zum 01.02. der Vertrag wurde am 23.12. Unterschrieben. Der Betreuer will jetzt für den Januar aber nochmal Eigenbemühungen sehen das ist mir unverständlich. Ach soll diesen Monat nochmal eine Einladung zum Beratungsgespräch kommen. Wofür ??? Ich dachte eig. immer das die Berater eh vor lauter Arbeit nicht rund kommen warum wird dann die Zeit mit jemandem verplämmpert der neue Arbeit hat ? |
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#6
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| Stimmt nicht. Entscheidend ist die Zahl der Arbeitsstunden. Ab 15 Std./Woche ist man nicht mehr arbeitslos und hat keinen Leistungsanspruch mehr. Er kann aber z.B. 14 Std. die Woche für 10 €/Std. arbeiten gehen. Dann kommt er auf über 400 € im Monat und ist trotzdem noch alo.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Jo, hast recht.... BTW: Wie wäre das in solchen Fällen mit dem ALG 1 Anspruch aufgrund der neuen vers.pflichtigen Tätigkeit? Es ist ja so, dass ALG 1 weiterläuft, weil die Beschäftigung unter 14,9h/Woche ist. Gleichzeitig ist aber die Beschäftigung nun auch wieder versicherungspflichtig, d. h. Alobeiträge werden abgeführt. Wie sieht es dann mit einem ALG 1 Anspruch bei Kündigung dieser Tätigkeit aus? Bye Turtle |
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