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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo zusammen, Ich wurde 2 Jahre in der Firma, in der ich 9 Jahre in Festanstellung/Teizeit, als alleinerziehende Mutter gearbeitet habe, gemobbt und bin darüber erkrankt. Die Stressyptomatik: Schwindel, Migräne, Schlaflosigkeit, nervliche Überbelastung, Angstzustände, Burn Out... Im November letzten Jahres wurde mir daher eine 3wöchige Reha bewilligt. Während der Reha, nach 14 Tagen, wurde die Kündigung ohne Poststempel zugestellt. Ich konnte mich rechtzeitig arbeitslos melden, habe die Kündigungsschutzklage eingereicht und den Gütetermin bald darauf erhalten. Der Arbeitgeber hat den Gütetermin 3 Mal verschoben, sodaß es erst 1 Monat später zum eigentlichen Gütetermin kam. Während dieser Zeit wurde ich vom Arbeitgeber zum medizinischen Dienst d. Krankenkasse vorgeladen, der meine Krankheitssymptome bestätigt hat. Ich war bis zum Gütetermin krankgeschrieben – die Firma wollte mich nicht mehr im Hause haben – und die KV hat seit 23. Januar Krankengeld gezahlt. Nun warte ich seit Beendigung des Rechtsstreits Anfang März auf meine erforderlichen Unterlagen vom Arbeitgeber um den Leistungsantrag bei der Agentur f. Arbeit stellen zu können. Bis Ende März bin ich krankgeschrieben, nun ist eine akute Erkrankung hinzugekommen. Gestern kommt ein Bescheid von der Krankenkasse, daß ich aufgrund der Aussage des medizinischen Dienstes, nur noch bis zum 19. März, statt bis 31. März, Krankengeld beziehen kann. Mich packt hier eine große Wut. Wer entscheidet per Ferndiagnose über meine Gesundheit und wie kann ich mich dagegen wehren? Soll ich jetzt wieder zu meiner Ärztin rennen? Warum zahlt die Kasse einfach nicht mehr? Was hat es mit dem Anspruch von 78 Wochen dann auf sich? Ich muß jetzt mit 400 Euro weniger für diesen Monat auskommen, ganz plötzlich, und habe sowieso schon seit Monaten weniger Geld zur Verfügung. Ohne die Unterlagen vom Arbeitgeber (Arbeitsbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Zeugnis) wird es wieder eine Formularschlacht geben beim Arbeitsamt. An wen soll ich mich jetzt wenden: An den Arzt, die Krankenkasse, die BfA, den Arbeitgeber? Jeder schiebt es auf den anderen. Beim Arbeitsamt heißt es: Lassen Sie sich weiterhin krankschreiben, wir haben eh keine Arbeit für Sie, Sie sind schwer vermittelbar. Die Krankenkasse stellt einfach die Zahlung ein, trotz ärztlicher Krankmeldung. Der Arbeitgeber reagiert nicht...Was mache ich wieder verkehrt? Ich würde mich sehr über einen Rat freuen und danke im Voraus |
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#2
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| Du musst erstmal wieder zu Deinem Hausarzt. Der med. Dienst hat Deine Krankschreibung zum 19. aufgehoben, da er Dich ab da für wieder arbeitsfähig hält. Hast Du einen Anwalt gehabt bzgl. Kündigungsschutzklage oder bist Du gewerkschaftl. organisiert?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hallo Mandy, erst einmal danke für die Rückmeldung. Ja, ich hatte einen Anwalt. Gewerkschaft ist hinfällig bei kleiner Firma. Also, dann soll ich morgen zum Arzt? Die Diagnose ist seit 11.1. bis 31.3.2010 die gleiche. Fühle mich jetzt noch nicht arbeitsfähig. Könnte mir aber evtl. auch am 19. einen Termin bei der BfA geben lassen. Was ist denn eigentlich, wenn man während Bezug von AL Geld erkrankt oder wenn das Kind erkrankt (alleinerziehend). Da kann man ja auch nicht für den Arbeitsmarkt parat stehen? Viele Grüße, Solace |
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#4
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| Es reicht auch, wenn Du am 19. zum Arzt gehst. Bei ALG gilt das gleiche wie für Arbeitnehmer. 6 Wochen gibt es ALG weiter, danach KG.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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