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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 29.03.2009, 18:25
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Standard BW Kosten abgelehnt und Fahrkosten nur 4 Wochen bei neuer Tätigkeit

Hallo,

ich stelle die Frage für einen ehemaligen Kollegen.

Also. Er hatte am 30.11.09 sich arbeitssuchend gemeldet und bewerbungskostenantrag gestellt. damals gab es ja dieses vermittlungsbudget noch nicht. Er war bei einer Zeitarbeit. Er hat 50 Bewerbungen Anfang Februar nun geltend machen wollen. Am 26.2.09 wurder er nun gekündigt von der Zeitfirma.

Nun kam die Absage auch beim Widerspruch kam ein "nein" Grund: er hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wäre deshalb nicht förderungsfähig gewesen.

Ein Teil der Bewerbungen waren von 2008 noch der andere Teil von 2009 schon.

Meine Frage: in den SGB Heftchen steht überall geschrieben das man sich 3 Monate vor arbeitslosigkeit arbeitssuchend zu melden hat! Das hat er. Was hat die Ablehnung nun damit zu tun das er ein unbefristeten Arbeitsvertrag hat? Der allemals noch schlecht bezahlt ist und knapp über Alg 2 Niveau lag.


Zweite Frage. Er wollte jetzt wieder über eine Zeitarbeitsfirma anfangen. Antrag auf Fahrkosten wollte er stellen was genehmigt wurde. Nun war es so das er einen festen Arbeitsvertrag bekommen hat bei einer anderen Firma, bevor die andere Arbeit los ging. Also hat er natürlich alles andere wieder abgesagt und wollte Fahrkostenantrag neu stellen, da er jeden Tag in eine andere sTadt fährt. Verdienst 850€ netto.
Ablehnung Fahrkostenantrag bzw. nur 4 Wochen genehmigt. ?? Hat man nicht eine Chance auf bis zu 6 Monaten bekommen? Ich finde 850€ ist echt wenig Geld wenn man bedenkt wie weit man jeden Tag auf Arbeit fährt.
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  #2  
Alt 29.03.2009, 18:33
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30.11.08 sorry verschrieben.
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  #3  
Alt 30.03.2009, 06:16
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So lange er in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand, hatte er keinen Anspruch auf Bewerbungskosten, egal ob nach dem alten oder neuen § 45 SGB III. Denn Anspruch darauf haben nur Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer. So lange er in einem unbefristeten AV steht und noch nicht gekündigt wurde, ist er nicht von Alo bedroht.
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  #4  
Alt 30.03.2009, 09:02
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Aber er wußte doch schon das er arbeitslos wird, deshalb hat er sich doch 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet so wie es von einen laut SGB verlangt wird. Was hat das mit den festen Arbeitsvertrag zu tun der in einer Zeitarbeitsfirma gar nix aussagt. Es stand fest das Ende Februar Schluß ist. Von daher ist das meiner Ansicht schon so das er bei Antragstellung bedroht war. Soll man denn sich erst bewerben wenn man den ersten Tag zu Hause ist oder was?

Ich muß dazu sagen das es bei mir nicht anders war! Ich habe zwar diesen Antrag erst 2009 gestellt laut Vermittlungsbudget und mir wurden alle Bewerbungen anerkannt! Man wollte es zwar mir auch erst nicht zahlen, hat jetzt aber nach den Widerspruch mir Recht gegeben.
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  #5  
Alt 30.03.2009, 09:06
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Woher wusste er, dass er alo wird? Genau weiß man das erst mit der Kündigung. Und erst mit Zugang der kündigung beginnt die Pflicht der unverzüglichen Meldung als asu.
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  #6  
Alt 30.03.2009, 09:27
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Weil die Bank es allen gesagt hat das bald schluß ist? Man brauchte nur Leute bis Anfang des Jahres weil dann alle Anträge wegen den neuen Kirchensteuergesetz bearbeitet sind und die Auftragslage einfach nicht mehr gegeben ist durch die Wirtschaftskriese und es hieß das Anfang 2009 Schluß ist. Und im Heft steht nun mal da das man sich mind. 3 Monate vorher zu melden hat wenn man bescheid weiß. Wie genauer hätte er es denn noch vorbringen sollen. Soll er sich von der Bank die Bestätigung geben lassen wann der genaue Tag ist?! Hellseher ist nun keiner, es stand nur Fest "Anfang 2009" tschüss.

Deshalb wurde es mir ja auch genehmigt da ich auch vorher wußte das bald Schluß ist.

Na ja blick da nicht mehr durch mit Gerechtigkeit warum bei einen was genehmigt ist und einen anderen nicht wenn es 2 mal die gleiche situation ist. Da wird man noch bestraft wenn man sich rechtzeitig bewerben will und es vom finanziellen sich einfach nicht leisten kann alles immer aus eigener Tasche zu zahlen. Anscheind wissen die vom Amt heutzutage nicht mehr was man bei einer Zeitarbeitsfirma verdient und man mit 6 euro die stunde nicht hin kommt.
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  #7  
Alt 30.03.2009, 09:34
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Ach so hast du noch eine Antwort vielleicht wegen den Fahrgeld warum man es nur für 4 Wochen bekommt. Man hat wohl keine Chance mehr auf bis zu 6 Monate wenn es außerhalb der eigenen Stadt ist? Mir tut er ja echt leid weil bei 850 netto minus min. 150 euro Fahrkosten....da fragt man sich ja echt noch warum man arbeiten geht wenn andere die ausschlafen wollen jeden tag genausoviel Geld bzw. mehr bekommen.
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  #8  
Alt 30.03.2009, 09:36
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Unter dem Strich bleibt aber, dass es alles Kann-Leistungen sind.
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  #9  
Alt 30.03.2009, 13:42
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Daumen runter

Ja und diese Kann Leistungen werden leider in "wohlhabenden" Städten wie München Stuttgart usw immer genehmigt, da dort das Geld da ist und es nicht soviele Arbeitslose gibt und in den sozial Schwachen Städten wo oft sogar beide Eheleute oder Freunde arbeitslos sind das Geld für Kann Leistungen wohl fehlt und hier für die, die es wirklich nötiger haben kein Geld gibt.

Glaub man sollte langsam umdenken das die reichen Städte lieber ihr Geld an die "Armen Leute im Osten" gibt, statt bei sich vielleicht "rauszuschmeisen", wobei die Leute da richtig gut verdienen. Da fragt man sich wieso einen Arbeitslosen in Bayern (Freundin) die über 800 Euro Alg 1 bekommt jeder noch so kleine Antrag genehmigt wird und anderen Leuten wie in Chemnitz bei 500 Euro Alg1 nix genehmigt wird. Absolut unklar. Na ja ok, dann wäre das Thema ja hier wohl beendet. :-)
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  #10  
Alt 30.03.2009, 15:51
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.985
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ALG 1 hat überhaupt nichts mit "Städten" zu tun. ALG 1 ist eine Bundesleistung!

Im Übrigen wage ich es zu bezweifeln, dass du die Gepflogenheit in jeder Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit kennst.

Turtle
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