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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 31.12.2008, 09:29
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Registriert seit: 31.12.2008
Beiträge: 1
Standard Berechnungsgrundlage ALG1

Termin für Abgabe Verdienstbescheinigung als Berechnungsgrundlage durch AA war 13.10., obwohl Rechnungdurchlauf für letzten anzurechnunden Monat erst 15.10. beim Arbeitgeber war. Somit wurden für ALG1 nur 11 Monate berücksichtigt, obwohl der Lohnschein für den fehlenden Monat sofort nachgereicht wurde. Ein Widerspruch wurde abgelehnt, obwohl ich dafür kein Verschulden trage. Steckt da Methode dahinter? Ist das rechtens? Kann ich mich dagegen wehren?
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  #2  
Alt 31.12.2008, 12:08
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.209
Standard

Hast du einen Nachteil dadurch erlitten (Hattest du immer gleichbleibende Lohnzahlungen und das AA hat den letzten vielleicht so mit eingerechnet?), hast du das Arbeitsamt über den nicht einzuhaltenden Termin informiert?

Mit welcher Begründung wurde der Widerspruch abgelehnt?
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  #3  
Alt 31.12.2008, 13:09
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi.

Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.


Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2569...ssung-Nav.html

Wenn der letzte Monat beim Ausscheiden nicht abgerechnet war, gehört er somit auch nicht zum abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum.

Punkt 5 der Arbeitsbescheinigung:http://tinyurl.com/y7qlgt

Angaben zum Arbeitsentgelt

Abrechnungszeiträume der letzten 12 Monate Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt Unterbrechung der (Teilmonate zu Beginn oder am Ende (mit Einmalzahlungen) Arbeitsentgeltzahlung des Beschäftigungsverhältnisses – sofern beim - s. Erläuterungen Punkt 5 Ausscheiden abgerechnet – bitte genau angeben)
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #4  
Alt 31.12.2008, 13:42
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard Berechnungsgrundlage ALG1

Hi,

zur Ergänzung.

die Rechtsgrundlage ist § 130 SGB III :http://tinyurl.com/7ne6nn

(1) 1Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen...........................usw.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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alg1, berechnungsgrundlage, fristen

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