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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 02.09.2010, 18:07
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Frage Berechnung des Nettoeinkommen bei Selbstständigkeit?

Hallo,
ich kann neben dem ALG I selbstständig für einen Verlag arbeiten, d.h. ich muss Einkommensteuer bezahlen.

Zieht das Arbeitsamt die Steuern etc. ab oder muss ich bei dem Nachweis, den Nettobetrag angeben?

Ich weiß halt nicht, wie das berechnen soll, insb. die Einkommensteuer?

Danke
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  #2  
Alt 03.09.2010, 07:12
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Beiträge: 5.558
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DA der BA zu § 141 SGB III:

"(2) Die auf die selbständige Tätigkeit entfallende Einkommensteuer kann der Arbeitslose regelmäßig noch nicht angeben. Für die Schätzung gem. § 329 oder – im Ausnahmefall bei einer vorläufigen Berechnung gem. § 328 – kann der Überschuss um einen Wert von 10 v. H. zu vermindert werden.
(3) Lässt sich bei einer endgültigen Berechnung die auf die selbständige Tätigkeit im Leistungszeitraum entfallende Einkommensteuer dem Steuerbescheid nicht entnehmen, ist der Anteil der Einkommensteuer maßgebend, der dem Anteil des Überschusses an der Summe der Einkünfte entspricht.
Beispiel:
Leistungszeitraum 07 bis 12/05
Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben im Leistungszeitraum: 3.000
Summe der Einkünfte in 05: 21.000
Einkommensteuer 05: 2.000
Anteilige Einkommensteuer: 3.000 : 21.000 x 2.000 = 285,71
__________________
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  #3  
Alt 03.09.2010, 08:44
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Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 10
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Es geht ja um eine monatliche Berechnung.
Ergo müsste ich 10% von dem in Rechnung gestellten Betrag abziehen, oder?
Ich hasse Steuerrecht.
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  #4  
Alt 03.09.2010, 09:15
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Beiträge: 5.558
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Du musst deine Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Das ist der Überschuss. Davon nochmal 10 % pauschal für Steuern.

Bsp: Einnahmen 300 €, Ausgaben 50 € --> 250 € Überschuss
davon 10 % ab ---> 225 €
abzüglich 165 € Freibetrag ---> 60 € werden auf das Alg I angerechnet
__________________
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  #5  
Alt 03.09.2010, 09:32
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Beiträge: 10
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Dann gebe ich auf dem Zettel den bereinigten Betrag an,oder?
Also, nach Deinem Bsp. 225 €
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  #6  
Alt 03.09.2010, 09:41
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Zitat:
Zitat von Maverick32MS Beitrag anzeigen
Dann gebe ich auf dem Zettel den bereinigten Betrag an,oder?
Also, nach Deinem Bsp. 225 €
Ich würde mal beim Amt nachfragen, wie die es gerne hätten.
__________________
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