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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 05.12.2009, 17:54
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Beiträge: 1
Standard Berechnung ALG 1 nach langer Krankheit ?

Wie wird nas ALG 1 nach langer Krankheit berechnet?
Mein Mann hat viele Jahre sehr schwer körperlich gearbeitet, bis er vor Schmerzen nicht mehr arbeiten konnte. Er hat im Stahlbau gearbeitet und war und ist
immer noch Ernährer einer 4 köpfigen Familie.
Im September 2008 wurde seine Wirbelsäule versteift in der Hoffnung irgend wann einmal ein wenig schmerzfrei zu sein. Also das nur nebenbei, denn darum geht es ja hier nicht.
Also er ist seit 15 Monaten krank geschrieben. Er hatte eine Gleichstellung beim AA beantragt, da er jetzt zu 40 % behindert ist.
Die wurde vom AA jetzt abgelehnt, weil sein AG nicht kooperativ ist und zur Krönung wird er jetzt gekündigt. Wie sieht es jetzt mit der Berechnung von ALG 1 aus. Da er nur 900 € Krankengeld bezieht, hoffe ich nicht, das dies zur Berechnung erfolgt.
Ich hoffe sehr, dass es noch nach seinem letztem Einkommen berechnet wird. Ich habe leider nur einen 400 € Job.
Wir leben bisher ohne jeglichen Sozialleistungen. Kann mir Jemand sagen, wie die Berechnung erfolgt.
Wäre über eine Antwort sehr dankbar.
Gruß Raja
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  #2  
Alt 05.12.2009, 19:53
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Anspruchsvoraussetzungen

Zur Bemessung wird nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus.

Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor der Entstehung des Anspruchs.

Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen.

Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen.

Bemessung



__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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