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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ob der Vielzahl der unterschiedlichen Auskünfte im Netz möchte ich nur wissen, ob folgendes richtiges ist: Bei der Berechnung von ALG1 werden in meinem Fall die letzten 2 Jahre zugrundegelegt in denen zumindest 150 Tage gearbeitet werden musste, sprich 5 Monate. Das war vor der Elternzeit der Fall. D.h. dementsprechend, dass auch bei einer sofortigen Kündigung meinerseits/seitens des AGs bei Arbeitsantritt (also nach 18 Monaten) ich das ALG 1 anhand meines früheren Arbeitslohn berechnet bekomme und nicht fiktiv, oder? Danke! |
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#2
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| Hi Zur Bemessung wird nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Zahlungen oder Leistungen (zum Beispiel Krankengeld) werden nicht zur Bemessung herangezogen. Für die Bemessung wird aus den versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltabrechnungszeiträumen, die im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen (Bemessungsrahmen) und am Tag Ihres Ausscheidens abgerechnet waren, zunächst ein Bemessungszeitraum ermittelt. Umfassen diese
Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens). Zum Nachlesen: Bemessungsentgelt/ -zeitraum
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Hi lopo, danke! gertrude |
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