Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.01.2012, 19:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 2
Standard Berechnung ALG 1 nach 18 Monaten Elternzeit

Hallo,

ob der Vielzahl der unterschiedlichen Auskünfte im Netz möchte ich nur wissen, ob folgendes richtiges ist:

Bei der Berechnung von ALG1 werden in meinem Fall die letzten 2 Jahre zugrundegelegt in denen zumindest 150 Tage gearbeitet werden musste, sprich 5 Monate. Das war vor der Elternzeit der Fall.

D.h. dementsprechend, dass auch bei einer sofortigen Kündigung meinerseits/seitens des AGs bei Arbeitsantritt (also nach 18 Monaten) ich das ALG 1 anhand meines früheren Arbeitslohn berechnet bekomme und nicht fiktiv, oder?

Danke!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.01.2012, 22:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi

Zur Bemessung wird nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Zahlungen oder Leistungen (zum Beispiel Krankengeld) werden nicht zur Bemessung herangezogen.

Für die Bemessung wird aus den versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltabrechnungszeiträumen, die im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen (Bemessungsrahmen) und am Tag Ihres Ausscheidens abgerechnet waren, zunächst ein Bemessungszeitraum ermittelt. Umfassen diese
  • mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird aus dem gesamten Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum ein tägliches Durchschnittsentgelt (Bemessungsentgelt) ermittelt.
  • nicht mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre verlängert. Können auch in diesem verlängerten Bemessungsrahmen keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelt ist in vier Qualifikationsstufen gestaffelt und von der Beschäftigung abhängig ist, auf die sich die Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit für Sie erstrecken.
Zeitliche Einschränkungen

Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens).


Zum Nachlesen:
Bemessungsentgelt/ -zeitraum

__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.02.2012, 09:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 2
Standard Danke!

Hi lopo,

danke!

gertrude
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kind / Kinder Alg 2 und Elternzeit lieselotte Hartz IV 4 - ALG II 2 4 19.11.2011 20:21
Alleinerziehend / Alleinstehend Wichtige fragen zur Berechnung von ALG I Gretel222 Arbeitslosengeld I - ALG 1 5 20.10.2010 05:51
Berechnung ALG 2 komisch alfi Hartz IV 4 - ALG II 2 1 12.06.2010 05:29
alg 1 sperre zum zweiten mal innerhalb von sechs monaten speechless Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 08.03.2010 10:28


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:33 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0