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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich habe eine etwas knifflige Frage zum Thema Arbeitslosengeld. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Mein Kind ist am 10.7.08. geboren. Bin seitdem in Mutterschutz bzw. Elternzeit. Da ich nicht mehr zu meinem Arbeitsplatz zurückkehren möchte (liegt über 150 km vom Wohnort entfernt), überlege ich, vor Ablauf der Elternzeit zu kündigen und mich arbeitslos zu melden. Teilzeitarbeit ist möglich, Kinderbetreuung ist gesichert. Bis wann muss ich kündigen, damit das AL-Geld nach meinem tatsächlichen Gehalt berechnet wird und nicht das fiktive Gehalt angesetzt wird? Hatte einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit festgelgter Wochenarbeitszeit und monatlichem Gehalt. Wie berechne ich die 150 Tage, die mind. gearbeitet werden mussten? Wie zählen Wochenenden/Feiertage? Und was ist mit der Mutterschutzzeit, gilt die als "normale" Arbeitszeit bei der Berechnung des AL-Geldes? An wen kann ich mich für eine verbindliche individuelle Beratung wenden (Anwalt?). Kann ja schlecht zum Arbeitsamt gehen und fragen, wie ich am meisten rausschlagen kann. Vielen Dank für Eure Tipps Südstern |
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#2
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| Und warum suchst du dir nicht einen entsprechenden Job an deinem Wohnort und kündigst erst dann, warum ist deine vorrangige Planung auf den Erhalt des ALGI ausgerichtet? |
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#3
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| hallo für die berechnung des alg I wird ein zeitraum von 2 jahren ab arbeitslosenmeldung zurückgerechnet, in der man mindestens 150 Tage gearbeitet haben, um nicht in die fiktive berechnung hineinzufallen. ist die fiktive berechnung so ungünstig für dich? was ist eine fiktive berechnung? wurde mir zwar bereits erklärt, aber so richtig glauben kann ich es nicht. kurz zusammengefaßt heißt es bei mir, dass die berechnungsgrundlage meines alg I 28.000 € bruttojahreseinkommen ist. was ich noch nie in meinem leben verdient habe. wie aber das mit der kündigung und arbeitslosmeldung hinhaut, habe ich keine ahnung. es muß doch möglich sein, einen termin bei amt zu bekommen und eine verbindliche vorgehensweise erklärt zu bekommen. ist ja auch zur vermeidung von nachteilen |
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