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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 23.03.2009, 19:58
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Hallo, bin ganz neu hier! Würde aber trotzdem gern eine Frage stellen.
Ich bin seit dem 1.5.08 mit einer 75% Stelle beschäftigt, befristet für ein Jahr. Habe mit der Firma am 30.10.08 einen Vertrag geschlossen, dass ich ab dem 1.05.09 dann auf 400€ weiter beschäftigt werde. Damit ich ab Mai nun meine Miete und Kosten bezahlen kann, hab ich einen Hartz 4 Antrag gestellt.
Leider wusste ich nicht, dass ich aber einen Antrag auf ALG I stellen musste. Würd mir durch den Vertrag vom Oktober 08 nun eine Sperre eingeräumt, da ich mich nicht dort gleich mit dem Vertrag gemeldet habe. Wäre super nett, wenn ihr mir antwortet könntet. Danke im Voraus!!
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  #2  
Alt 24.03.2009, 05:48
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Wie ist denn in dem 400 €-Job deine Wochenarbeitszeit? Wenn sie mindestens 15 Stunden beträgt, bekommst du ohnehin kein Alg I, weil du dann nicht als arbeitslos zählst. Wenn es unter 15 Stunden sind, bekommst du eine 1-wöchige Sperre wegen verspäteter Meldung.
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  #3  
Alt 24.03.2009, 17:04
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Denkbar wäre aber eine Sanktion beim ALG 2, weil ja hier ein Änderungsvertrag zu Lasten der Allgemeinheit abgeschlossen wurde, denn der Fragesteller war ja vorher mit dem Lohn in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu sichern und nun nicht mehr...

Turtle
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  #4  
Alt 24.03.2009, 19:03
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Der Stundenlohn beträgt 8€ bei einer monatlichen Stundenanzahl von 50. Beim Landkreis hab ich einen Antrag auf Hartz IV gestellt. Dieser wurde abgelehnt, weil erst das Arbeitslosengeld greifen muss.
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  #5  
Alt 25.03.2009, 06:00
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Denkbar wäre aber eine Sanktion beim ALG 2, weil ja hier ein Änderungsvertrag zu Lasten der Allgemeinheit abgeschlossen wurde, denn der Fragesteller war ja vorher mit dem Lohn in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu sichern und nun nicht mehr...

Turtle
Der Arbeitsvertrag war befristet und es wurde eine neuer Anschluss-Vertrag abgeschlossen. Somit keine Sanktion, es sei denn, man kann nachweisen, dass der neue Vertrag mit mehr Stunden möglich gewesen wäre.
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