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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 05.10.2009, 20:20
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Standard Beihilfe zur Whg bei ALg1 u Umschulung

Hallo,
ich bin 29 jahre, seit dem 01.09.09 arbeitslos.
Ich wohne seit ca einem Jahr wieder bei meinen Eltern, vorher 2,3 Jahre in einer WG gewohnt.
Mein ALG 1 wird sich so auf 450€ einpendeln.
Da ich zu Hause ein paar Probleme habe u die Situation in meinem Alter sehr unbefriedigend ist, möchte ich gerne ausziehen.
Ich werde ab 14.12.09 eine Umschulung, gefördert vom Amt, beginnen.Der Ort ist ca. 30km entfernt.
Jetzt würde ich, wie gesagt , gerne ausziehen, am besten näher zum Umschulungsort.
Kann ich ALG 2-Hilfe dazu beantragen? Wie sieht es mit der Ersteinrichtung für die Whg aus??
Meine Eltern, wenn es in meinem Alter noch eine Rolle spielt, liegen im Verdienst über den Sätzen.
Wir wohnen zu dritt in einem abbezahltem Haus.
Muss auch noch Schulden abbezahlen. Muss ich das mit angeben??
Da ich in einer kleinen Stadt wohne, ist die Kreis-Stadt für ALG1 zuständig, aber ALG2 muss ich doch in meinem Ort beantragen, oder?
Vielen Dank für die Hilfe

Mfg

pico
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  #2  
Alt 06.10.2009, 22:47
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Theoretisch kannst du natürlich aufstockend ALG 2 beantragen, wenn du eine eigene Wohnung beziehen willst. Praktisch würde aber der dir von der Agentur für Arbeit ausgehändigte Bildungsgutschein seine Gültigkeit verlieren, weil du mit Antragstellung ALG 2 in den Rechtskreis SGB II fällst und die Agentur dir (bis auf wenige Ausnahmen, zu denen ein BGS nicht gehört) keine Leistungen mehr erbringen darf.

Turtle
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  #3  
Alt 07.10.2009, 18:18
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Danke schön für die Anwort.
Daraus ergibt sich aber noch eine Frage.
Darf ich während der Umschulung einen 400€-Job annehmen bzw 165€ dazu verdienen, sofern dieser Job die Umschulung nicht beeinträchtigt.
Die Umschulung findet immer von Montag - Freitag bis 17 Uhr statt.
Also falls ich einen Nebenjob am Wochenende oder abends finden würde, dürfte ich diesen ausüben??
Danke schön für die Hilfe.

Ach, noch etwas vergessen. Bekomme ich zu meinem ALG 1 noch Fahrtgeld während der Umschulung??

Mit freundlichen Grüßen

pico
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  #4  
Alt 07.10.2009, 19:27
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Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Fahrgeld während der Weiterbildung gibt es noch.

Turtle
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  #5  
Alt 07.10.2009, 19:33
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super, danke für die sehr schnelle Antwort
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  #6  
Alt 04.01.2010, 11:24
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hallo,
wollte nun nochmal sicher gehen, dass ich nichts falsch verstanden habe.
Bin 29, mache seit dem 14.12.09 eine Umschulung, ca. 35 km von meinem Wohnort entfernt.
bekomme 480€ Alg1 und 180 € Fahrgeld.
Nun musste ich leider nach meinem Studiumabbruch wieder zu meinen Eltern ziehen. Bei diese Umstand ist es eben auch aus finanziellen Gründen geblieben.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich kein ALG2 beantragen, da dann der Bildungsgutschein seine Gültigkit verliert bzw ich dann als Bezieher von Alg2 nicht über das Alg 1 und den Bildungsgutschein gefördert werden kann.
kann ich den Wohngeld beantragen und auch Geld, um meine Whg einzurichten u evtl für die Kaution??
Wahrscheinlich würde dann ja auch das fahrgeld reduziert bzw weg fallen.
Vielen dank für die Hilfe
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  #7  
Alt 04.01.2010, 11:35
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Wenn du die Weiterbildung bereits angetreten hast, kannst du ALG 2 beantragen. Der Bildungsgutschein verliert nur die Gültigkeit, wenn vor Beginn der Maßnahme ALG 2 beantragt wird.

ALG 2 Anspruch hast du aber erst, wenn du eine eigene Wohnung hast, derzeit liegst du mit deinem ALG 1 über dem Bedarf. Inwieweit es daher schon Hilfe für Kaution und Co. von der ARGE gibt, obwohl du noch gar nicht hilfebedürftig bist, musst du mit der ARGE klären.

Beim normalen Tabellenwohngeld gibt es im Übrigen keinerlei Hilfen für Einrichtung und Kaution.

Turtle
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  #8  
Alt 04.01.2010, 11:49
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Danke für die schnelle Hilfe.
Das bedeutet also, ich suche mich zuerst eine Whg, dann könnte ich den Antrag stellen,bei der Behörde in deren Stadt ich gezogen bin.
Und wenn ich Pech habe, bin ich nicht bedürftig u muss wieder ausziehen, da ich mir von dem , mir zur verfügung stehendem geld, keine eigene Unterkunft plus Verpflegung leisten kann??
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  #9  
Alt 04.01.2010, 12:12
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359 Euro ist der Regelsatz im ALG 2. Dazu kommt dann noch die Miete, das ist dein Bedarf. Das zusammen wird definitiv höher sein als dein ALG 1, so dass du auf alle Fälle bedürftig bist.

Turtle
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  #10  
Alt 04.01.2010, 12:21
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Danke für die schnelle Antwort, dann werde ich das so mal versuchen.
Ach so, fällt mir noch etwas ein.
Wieviel der Miete und der Nebenkosten werden denn dann übernommen.
Alles oder anteilsmäßig??
Danke nochmal
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