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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Guten Morgen liebes Forum, nach einem Unfall bin ich schwerbehindert und seit sehr langer Zeit krankgeschrieben. Durch Gutachten darf mein Auto nicht mehr fahren. Nun muss ich ein behinderten gerechten PKW mit diversen Auflagen (Umbauten) kaufen. EU Rente ist noch nicht durch - z.Zt. erhalte ich ALO gem. § 125 SGB, da ich von der KK ausgesteuert bin. Meine Fragen: 1.) an wen (Leistungträger?) stelle ich den Antrag ? 2.) wie formulieren ich den Antrag am besten ? 3.) kann ich die Kosten auch vom Unfallgegener fordern ? (100% Haftung des Unfallgegners besteht) Wohne mit Kindern auf dem Dorfe und kann zu Fuß noch nicht mal zum Einkaufen, Arzt etc. - das heißt ich bin jetzt im Hause "gefangen" bzw. für jedes kleine bischen auf fremde Hilfe angewiesen.. Hoffe auf ganz schnelle und hilfreiche Antworten und Danke schon mal im voraus. LG |
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#2
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| Ist der Totalschaden des Fahrzeuges aufgrund des Unfalls entstanden? Dann solltest du dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. |
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#3
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| Hallo, wenn da kein Schadensersatz oder ähnliches fliesst.....stelle einen Antrag beim Sozialamt auf "Eingliederungshilfe". Schreib relativ einfach was du brauchst und bitte im Antrag auf Weiterleitung an den zuständigen Träger, falls das Sozialamt sich unzuständig hält. Gruss Kyia PS Viel Erfolg |
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#4
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| Guten Morgen, @Grubenpony Auto fährt prima - ist kein Tottalschaden!!! ES war auch kein Autounfall! Ich darf nur aufgrund meiner Verletzungen/Behinderungen kein "normles" Auto mehr fahren, sondern benötige ein speziel umgebautes (BEHINDERTENGERECHTeS) Auto... @Kyia herzlichen DANK, ich werde es gleich mal schriftlich formulieren und berichte dann über den (hoffentlichen) Fortschritt Lieben Gruß und schönes Wochenende und herzlichen Dank Euch BEIDEN für eure Gedanken. sonja42 |
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#5
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| Ach so! Dann fehlte hier nur ein Wort?! Zitat:
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#6
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| Hallo Sonja, nun hat jeder gedacht Du brauchst ein neues Auto! Zitat und der Kostenvoranschlag für ein Auto was meinen Bedürnissen angepasst wird, beläuft sich auf über 25.000,-.... Ausstattung 1) Für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung werden die Kosten in der Regel in vollem Umfang übernommen. Dies bedeutet für Sie eine große finanzielle Entlastung, denn die Spezialumbauten können leicht Summen zwischen 30 000 und 50 000 Euro erreichen. 2) Volle Kostenübernahme gibt es auch für den Einbau und die anfallenden Reparaturen der Zusatzausstattung. siehe das Dir bekannte http://www.hsp-selbsthilfegruppe.de/docs/Umruestung.pdf Gruss Joachim |
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#7
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| habe glatt das Wort "ein" vergessen - sorry an alle ![]() also nur noch mal kurz:
LG Sonja42 |
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#8
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| @Joachim herzlichen DANK, habe mir den Ratgeber schon downgeloadet und werde mich jetzt mal an studieren machen LG sonja42 |
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