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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 13.02.2009, 10:03
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 32
Standard Behindertengerechtes Auto

Guten Morgen liebes Forum,

nach einem Unfall bin ich schwerbehindert und seit sehr langer Zeit krankgeschrieben.

Durch Gutachten darf mein Auto nicht mehr fahren.

Nun muss ich ein behinderten gerechten PKW mit diversen Auflagen (Umbauten) kaufen.

EU Rente ist noch nicht durch - z.Zt. erhalte ich ALO gem. § 125 SGB, da ich von der KK ausgesteuert bin.

Meine Fragen:
1.) an wen (Leistungträger?) stelle ich den Antrag ?
2.) wie formulieren ich den Antrag am besten ?
3.) kann ich die Kosten auch vom Unfallgegener fordern ? (100% Haftung des Unfallgegners besteht)

Wohne mit Kindern auf dem Dorfe und kann zu Fuß noch nicht mal zum Einkaufen, Arzt etc. - das heißt ich bin jetzt im Hause "gefangen" bzw. für jedes kleine bischen auf fremde Hilfe angewiesen..

Hoffe auf ganz schnelle und hilfreiche Antworten und Danke schon mal im voraus.

LG
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  #2  
Alt 13.02.2009, 17:45
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.209
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Zitat:
Zitat von sonja42 Beitrag anzeigen
3.) kann ich die Kosten auch vom Unfallgegener fordern ? (100% Haftung des Unfallgegners besteht)
Ist der Totalschaden des Fahrzeuges aufgrund des Unfalls entstanden? Dann solltest du dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
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  #3  
Alt 13.02.2009, 19:16
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Beiträge: 52
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Hallo,

wenn da kein Schadensersatz oder ähnliches fliesst.....stelle einen Antrag beim Sozialamt auf "Eingliederungshilfe". Schreib relativ einfach was du brauchst und bitte im Antrag auf Weiterleitung an den zuständigen Träger, falls das Sozialamt sich unzuständig hält.

Gruss Kyia

PS Viel Erfolg
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  #4  
Alt 14.02.2009, 10:16
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 32
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Guten Morgen,
@Grubenpony
Auto fährt prima - ist kein Tottalschaden!!! ES war auch kein Autounfall!
Ich darf nur aufgrund meiner Verletzungen/Behinderungen kein "normles" Auto mehr fahren, sondern benötige ein
speziel umgebautes (BEHINDERTENGERECHTeS) Auto...

@Kyia
herzlichen DANK, ich werde es gleich mal schriftlich formulieren

und berichte dann über den (hoffentlichen) Fortschritt

Lieben Gruß und schönes Wochenende
und herzlichen Dank Euch BEIDEN für eure Gedanken.
sonja42
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  #5  
Alt 14.02.2009, 10:35
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.209
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Zitat:
Zitat von sonja42 Beitrag anzeigen
@Grubenpony
Auto fährt prima - ist kein Tottalschaden!!!
Ach so! Dann fehlte hier nur ein Wort?!

Zitat:
Durch Gutachten darf mein Auto nicht mehr fahren.
Ich dachte halt, dein Auto darf nicht mehr fahren.
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  #6  
Alt 14.02.2009, 11:49
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Beiträge: 16
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Hallo Sonja,

nun hat jeder gedacht Du brauchst ein neues Auto!

Zitat
und der Kostenvoranschlag für ein Auto was meinen Bedürnissen angepasst wird, beläuft sich auf über 25.000,-....

Ausstattung
1) Für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung werden die Kosten in der Regel in vollem Umfang übernommen. Dies bedeutet für Sie eine große finanzielle Entlastung, denn die Spezialumbauten können leicht Summen zwischen 30 000 und 50 000 Euro erreichen.
2) Volle Kostenübernahme gibt es auch für den Einbau und die anfallenden
Reparaturen der Zusatzausstattung.

siehe das Dir bekannte
http://www.hsp-selbsthilfegruppe.de/docs/Umruestung.pdf

Gruss Joachim
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  #7  
Alt 14.02.2009, 13:13
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 32
Standard Entschuldigung!!!

habe glatt das Wort "ein" vergessen - sorry an alle

also nur noch mal kurz:
  • mein Auto ist heil und NICHT verunfallt, allerdings mit Schaltgetriebe
  • ich bin zu Fuß verunfallt und nun sehr stark gehbehindert
  • laut Gutachten, darf ich kein normales Auto mehr fahren, sondern benötige Automatikgetriebe + spezielle Umbauten + Rollstuhlgegeigneten Platz usw....
Also nochmal sorry für die Verwirrungungen und danke für Eure Antworten..
LG
Sonja42
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  #8  
Alt 14.02.2009, 13:18
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 32
Standard Ratgeber

@Joachim

herzlichen DANK, habe mir den Ratgeber schon downgeloadet und werde mich jetzt mal an studieren machen

LG
sonja42
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