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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 18.01.2009, 15:12
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Standard bald wieder arbeitslos und schwanger

Hallo

ich war von April 2008 bis ende November 2008 arbeitslos.
Bin nun seit ende november wieder in Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma, über die ich in einer anderen Firma arbeite.
Diese Firma geht pleiste und ich bin daher ab mitte mai wieder arbeitslos, da ich bei der zeitarbeitsfirma nur befristet bin bis Mai.
Ich habe nun festgetsellt das ich schwanger bin (noch ganz am anfang).

wie lange bekomm ich nun noch arbeitslosen geld?
Wie sieht das aus habe ich anspruch auf erstausstattung fürs baby?
Wärend ich daheim bin mit dem Kind bis es in den Kindergarten kommt bekomm ich dann noch Harz4?
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  #2  
Alt 18.01.2009, 15:24
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Zitat:
Zitat von Mokame Beitrag anzeigen
Wie sieht das aus habe ich anspruch auf erstausstattung fürs baby?
Wärend ich daheim bin mit dem Kind bis es in den Kindergarten kommt bekomm ich dann noch Harz4?
Arbeitslosengeld I gibts - solange du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also bis zum Mutterschutz. Dann greift der Betreuungsunterhalt und aufstockendes ALGII.

Es gibt Erstausstattung und auch einen Zuschuss für Umstandsbekleidung, zusätzlich einen Mehrbedarf ab der 12. Schwangerschaftswoche.

Aber auch wichtig:
An erster Stelle steht ab Mutterschutz bis zum alter von 3 Jahren des Kindes der Vater der auch für DEINEN Unterhalt zuständig ist.
Dazu völlig unabhängig kommt der Unterhaltsanspruch für das Kind bis zur abgeschlossenen Erstausbildung.
Erst muß das ausgeschöpft werden und der Rest wird vom ALGII draufgelegt.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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  #3  
Alt 18.01.2009, 15:35
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danke für die Antwort.
Mit dem Vater lebe ich zusammen, wir wollen nun heiraten das mit das Kind auch seine namen trägt.
Auch wenn es nicht geplant war das baby wollen wir es natürlich.

danke für die infos.
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  #4  
Alt 18.01.2009, 17:38
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Zitat:
Zitat von Mokame Beitrag anzeigen
danke für die Antwort.
Mit dem Vater lebe ich zusammen, wir wollen nun heiraten das mit das Kind auch seine namen trägt.
Dann wird sowieso sein Einkommen angerechnet sobald ihr in den ALGII Anspruch fällt und er zahlt so gesehen keinen Unterhalt.

Dazu kommt auch noch Elterngeld, entweder 12 monate 300 Euro anrechenfrei, oder 24 Monate 150 Euro anrechenfrei.
Wobei es das unabhängig vom ALGII Bezug gibt.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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  #5  
Alt 19.01.2009, 06:36
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danke.
Mir hat kjeamdn gesagt das solange ich das kind habe kein Harz4 bekomme da ich nicht für den Arbeitsmarkt zur verfügung stehe ist das war?
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  #6  
Alt 19.01.2009, 06:55
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Nein stimmt nicht..Bei ALG I musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. bei ALG II nicht.

Gruß
Enibas
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  #7  
Alt 19.01.2009, 07:02
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danke schön. gut dann weiß ich ja jetzt bescheid. man bin froh das es so ein forum gibt.
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