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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo! Ich habe seit 01.09. endlich Arbeit und wollte mich daher beim Amt abmelden. Am Telefon sagte mir die Dame, das das Jobcenter mich automatisch abgemeldet hat und ich daher für diese Zeit keinen Rentenanspruch habe (also die Zeit wird nicht angerechnet). Ich erhielt bis 02.04.2009 ALG 1, habe dann einen Antrag auf ALG 2 gestellt, der abgelehnt wurde, mein Partner verdient 1,-€!!! zuviel. Wir mußten mich privat krankenversichern. ![]() Mir wurde weder mitgeteilt, das ich automatisch abgemeldet wurde, noch, das ich mich hätte erneut arbeitssuchend melden müssen. Daher habe ich gegen die Automatische Abmeldung Widerspruch eingelegt. Heute kam die Antwort: "Der Widerspruch wird als unzulässig verworfen." Dazu steht, daß ich gegen den Widerspruch beim Sozialgericht klagen kann. Weiß jemand zufällig, welche Kosten dadurch entstehen? Bzw. ob ich überhaupt eine Chance habe zu "gewinnen"? Habt ihr noch andere Tipps bzw Ratschläge? Bin echt verzweifelt. Vielen Dank schonmal im Vorraus. Ganz Liebe Grüße Tina - Sternenkind Mama |
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#2
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| Im Allgemeinen steht aber die Belehrung über notwendige Meldung bei der Agentur in den Ablehnungs- oder Einstellungsbescheiden drin. Hast du deinen Ablehnungsbescheid noch? Wobei es letztendlich nichts daran ändert, dass du dich persönlich hättest arbeitslos melden müssen nach dem SGB III. Und das geht nunmal rückwirkend nicht. Insoweit muss man auch mitdenken und sich überlegen: "Huch, die haben abgelehnt, da führen die mich doch auch nicht mehr arbeitslos.". Turtle |
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#3
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| Den Bescheid habe ich noch, aber dort steht nichts davon drin, dass ich durch die Ablehnung automatisch abgemeldet wurde. Warum soll man bitte davon ausgehen, das durch eine Ablehnung auch gleichzeitig eine Abmeldung folgt. Sie haben mir ja nur das ALG 2 abgelehnt und nicht meine Arbeitslosigkeit. So sehe und verstehe ich das zumindest. Solange ich mich nicht abmelde bzw mir etwas anderweitiges vom Amt mitgeteilt wird, gehe ich als "normal denkender" Mensch davon aus, das ich weiterhin als arbeitssuchend geführt werde. LG |
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#4
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| Die ALG2 Ablehnung hat aber i.d.R. nix mit der abreitssuchend Meldung beim Arbeitsamt zu tun. Was steht denn im Bescheid zu ALG1? |
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#5
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| Im Bescheid steht auch nichts drin, dass du irgendwo abgemeldet wirst, sondern, dass du dich zur Vermeidung von Nachteilen an die Agentur für Arbeit wenden solltest. So oder so ähnlich. Turtle |
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#6
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| Aber meines Wissens schickt die Agentur nach Beendigung der Leistung dem HE einen Nachweis für den RV-Träger über die geleisteten Zahlungen und dieser hat als Enddatum das der Leistungseinstellung. Und genau daraus kann man dann ersehen, dass beim Rententräger eine Lücke entstehen würde. |
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| Stichworte |
| automatische abmeldung, rentenanspruch, widerspruch |
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