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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 13.03.2010, 21:52
Rainer Zufall
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Austritt aus Kirche / Sperrzeit wg. Verschlechterung von Neuanstellung?

Hallo!
Ich kenne mich in der Materie hier noch nicht so gut aus, aber ab April werde ich auch bezieher von ALG I sein.

Es ist doch so, dass alles zu Sanktionen führt, was eine Neuanstellung/neue Arbeitsaufnahme behindert, oder?

Konkret: Ich möchte aus der Kirche zum 1.4 austreten, bin aber als Erzieher sehr stark in einem Arbeitsfeld, wo Kirche den Hauptanteil der Arbeitgeber darstellt. Ohne christliche Relionszugehörigkeit gibt es keine Arbeit in katholischen oder evangelischen Einrichtungen, sprich Kindergärten und Wohnheimen. Das Arbeitsamt hätte es deutlich schwerer mich zu vermitteln.

Was meint ihr, würde der Kirchenaustritt zu Problemen führen?

(P.S. Mein letzter Arbeitgeber war kirchlich)

Bin auf eure Erfahrungen gespannt.

Rainer
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  #2  
Alt 13.03.2010, 22:15
Benutzerbild von HARKE
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Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 262
Daumen runter

die frage hast du dir doch schon selber beantwortet

wie kannst du dir selbst eine voraussetzung für einen arbeitsplatz vorsätzlich nehmen

versteh ich nicht.


HARKE
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  #3  
Alt 13.03.2010, 22:47
Rainer Zufall
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi!
Man könnte es so ausdrücken: Abwägung verschiedener Interessen.

Gründe, warum man der Kirche nicht mehr angehören möchte, sollte es doch einige geben.

Edit: Enschuldige bitte, warum bewertest du meine Anfrage hier negativ - und schaffst es nicht mal eine Antwort zu geben??
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  #4  
Alt 13.03.2010, 23:33
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.108
Standard

Zitat:
Was meint ihr, würde der Kirchenaustritt zu Problemen führen?
Zumindest wirst du Probleme haben einen neuen Arbeitgeber zu finden, wo die Religionszugehörigkeit eine Voraussetzung zur Einstellung ist.

Wie viele Arbeitgeber für dich dann noch in deinem Beruf als Erzieher infrage kommen, kannst du sicher besser beurteilen.

Ansonsten haben wir in Deutschland ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, denke ich.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #5  
Alt 14.03.2010, 01:48
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Beiträge: 845
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Ja, es wird schwierig mit einem Arbeitgeber im kirchlichen Bereich.

Eine Sperrzeit/Sanktion schließe ich aus.

Zitat:
Werden bei einer Kirche beschäftigte Arbeitnehmer wegen ihres Kirchenaustrittes gekündigt, müssen sie grundsätzlich keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld befürchten. (...)

Für das "arbeitsvertragswidrige Verhalten" habe die Klägerin aber auch einen wichtigen Grund gehabt - ihre Religions- und Gewissensfreiheit. Dies könne die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ausschließen.
Quelle:Evangelischer Pressedienst (epd) mit Bezug auf das Urteil des BSG
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  #6  
Alt 14.03.2010, 07:10
Benutzerbild von HARKE
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Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 262
Daumen runter alg1 - und dann ?

Zitat:
Zitat von Rainer Zufall Beitrag anzeigen
Hi!
Man könnte es so ausdrücken: Abwägung verschiedener Interessen.

Gründe, warum man der Kirche nicht mehr angehören möchte, sollte es doch einige geben.

Edit: Enschuldige bitte, warum bewertest du meine Anfrage hier negativ - und schaffst es nicht mal eine Antwort zu geben??



keine frage, es gibt eine ganze reihe von guten gründen aus der kirche auszutreten.

die eingangsfrage war doch aber ob es ärger geben könnte - meine antwort : ja natürlich, nicht unmittelbar mit der arge, da die leistungen nicht gekürzt werden ( ausser wenn selber gekündigt wurde usw. )

du wirst ab 01.04.10 alg1 beziehen, und dir gleichzeitig die grundlage nehmen bei einem großteil der arbeitgeber einen neunen job zu bekommen

da ist der ärger doch schon - oder meinst du das du ohne job besser dastehst ? ? ? ?

mir ist das unverständlich, alg1 beziehen und gleichzeitig eine wichtige vorrausssetzung für einen neuanstellung vorsätzlich elemenieren ? ?



HARKE
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  #7  
Alt 14.03.2010, 08:02
Rainer Zufall
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Okay, dann hatte ich bei der Frage unscharf formuliert:
"Führt der Kirchenaustritt zu Sanktionen beim Arbeitsamt?"

Was auch als "Problem" gedeutet wird, nämlich eine Verringerung der potentiellen neuen Arbeitgeber war nicht gemeint.

Als Problem könnte jedoch sehr wohl empfunden werden, "Wahrheiten" verkünden zu müssen, an die man nicht nur nicht glaubt, die man sogar für erlogen und machtpolitisch berechnend hält.
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  #8  
Alt 15.03.2010, 09:29
Benutzerbild von holly8
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
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So genau kann das niemand sagen. Du trittst doch nicht während deines Arbeitsverhältnisses aus und verlierst dann den Arbeitsplatz, sondern erst wenn du arbeitslos wirst. Sperre kann ich mir da irgendwie nicht vorstellen. Es verlangt doch auch niemand von irgendwem, dass er in die Kirche eintritt, nur weil derjenige vielleicht einen Job in einer kirchlichen Einrichtung bekommen könnte. Als Erzieher, Köchin oder was weiß ich...
Als Erzieher kann ich mir nicht vorstellen, dass es nur kirchliche Einrichtungen gibt und schon aus Geldgründen wäre ich nicht in der Kirche. Glauben kann man auch ohne dass Geld fließt.
__________________
Gruß holly
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  #9  
Alt 15.03.2010, 13:20
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 41
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§144 SGBIII sieht die u.a. Gründe für eine Sperrzeit vor, die m.E. bei dir nicht zutreffen. Du spielst vermutlich auf die Nr. 2 an - "durch sein Verhalten das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses verhindert" Hier ist aber eher das Verhalten während eines Vorstellungsgespräches-bei der Bewerbung gemeint. Nach Abklären der Eignung, der Einstellungsvoraussetzungen dürfte dir der Arbeitsvermittler eine Stelle mit Voraussetzung Konfession gar nicht mehr anbieten, weil du dafür gar nicht mehr geeignet bist. Wäre ich der Arbeitsvermittler, würde ich dir aber falls keine Erzieherstellen für konfessionslose z Vfg. stehen, andere Stellen anbieten und ob die dann besser sind....


Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. 2Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
1. der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
2. der bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 1) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch sein Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung),
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  #10  
Alt 15.03.2010, 13:55
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Zitat:
Zitat von Rainer Zufall Beitrag anzeigen
Was meint ihr, würde der Kirchenaustritt zu Problemen führen?
Nochmal zusammengefasst:

Du hast künftig das Problem, dass du bei AG, die eine Religionszugehörigkeit verlangen, keine Chancen hast.

Mit der AA/ARGE gibt es kein Problem, da lt. BSG die Religionsfreiheit höher steht.
__________________
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