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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, erst mal begrüsse ich euch, jetzt meine Fragen, ich bin seit 2 Dez. ausgesteuert, bekomme jetzt Geld vom AA, ein EM Antrag ist gestellt. Wiel Geld hat eine dreiköpfige Familie zur Verfügung. Ab welchem Betrag kann ich mir Sozialhilfe holen, beantragen. Mein AA liegt bei 1000 Euro, meine Frau verdient 580 Euro, ich habe einen 13 jährigen Sohn. Wir haben noch unser Haus abzubezahlen, nebenkosten etc, meine Frau braucht noch 100 Euro Spritgeld und die unterhaltskosen für das Auto, damit Sie arbeiten kann. Im Monat bezahle ich 300 Euro an Zinsen für das Haus. Dann kommen die Stromkosten, 85 Euro, Heizkosten etc, Kosten für Müll/Wasser und Grundsteuer pro Jahr 1000 Euro, also monat ca.85 Euro. (bis 2012 bekomme ich die Eigenheimzulage die in den Baussparvertrag geht zur ablösung des Kredites bei der Bank, abgertretener Bausparvertrag, pro jahr 3300Euro) wäre schön wenn ihr mir antworten würdet, danke Rainer wenn ihr noch Angaben braucht, schreibt mir |
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#2
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| Ggf. bestünde Anspruch auf ergänzendes Alg II. Gib mal deine Werte in den Rechner ein: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv...2-rechner.html
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Glaub ich nicht. Wenn ich überschlägig berechne, komme ich auf übersteigendes Einkommen. Regelsätze: 316+316+211 Euro (281 Euro, wenn das Kind 14 wird) = 843 Euro Hauskosten: 300 Euro Zinsen + ca. 80 Euro/Monat Nebenkosten = 380 Euro Gesamtbedarf somit 1223 Euro Einkommen: 1000 Euro ALG 1 (- 30 Euro Vers.pausch.) = 970 Euro 580 Euro Lohn (vermutlich ca. 800 Euro brutto, Lohnst.kl. 5), sagen wir mal Freibetrag (höherer Freibetrag wegen Fahrkosten usw. über 100 Euro/Monat) 300 Euro = 280 Euro Lohn 154 Euro Kindergeld 970 Euro + 280 Euro + 154 Euro = 1404 Euro Einkommen.... Einkommen ist höher als der Bedarf und ich denke mal, soviel Veränderung, dass es fas 200 Euro Unterschied wettmacht, wirds wohl nicht geben. Dessenungeachtet, dass hier -wenn überhaupt- das Kind der hilfebedürftige Part wäre, die Eltern decken sich selbst und somit KIZ vorrangig ist. Und das ist es, was probiert werden kann: Kindergeldzuschlag und Lastenzuschuss zu beantragen... Turtle |
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