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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, bin leider nicht bewandert im Alg 1 Gesetz, habe aber heute eine Ablehnung meines Bezuges wegen Krankheit bekommen. Da ich selbst am 15.12.2009 gekündigt habe, ist meine Sperrfrist am 09.03.2010 ausgelaufen. Habe das auch ohne Murren hingenommen. Jetzt bin ich aber seit dem 01.03.10 krank geschrieben und bekam heute eine Ablehnung eben wegen dieser Krankschreibung. Die BA bezieht sich auf den §119 Absatz 1 Sgb 3. In diesem wird nun geschrieben, das ich 15 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß. Wie bitte soll man das nun machen wenn man Krank ist. Vielleicht hat einer von Ihnen schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir helfen. Vielen Dank im Voraus. Merlin01 |
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#2
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| Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn
schau doch mal hier |
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#3
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| Hi, wenn die AU über den 09.03.2010 (Ende der Sperrzeit) hinaus besteht, musst du bei deiner KK Krankengeld beantragen. Sobald du wieder arbeitsfähig bist ist eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich, da die AA das Ende deiner AU ja nicht hell sehen kann.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#4
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| Danke für Eure Beiträge. Hatte heute morgen ein Gespräch mit der Arge und was Ihr da schreibt ist korrekt. Habe mich heute dann wieder Arbeitssuchend gemeldet und alles läuft seinen Weg. Dank des sehr langen Gespräches mit einem Abteilungsleiter, der mir dann auch noch den Tipp gegeben hat, ich soll mich dann im laufe der nächsten Woche wieder Krank melden, da die OP für mich ja wichtig ist, zur Erhaltung meiner Arbeitskraft. Diesen ganzen Aufwand wegen nur einem Tag. Mit freundlichem Gruß an Alle merlin01 |
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| au im alg1 |
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