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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Und eine Frage noch: Ich bin erst ab 1.4 arbeitslos, derzeit läuft mein Areitsvertrag noch. Bisher hatte ich dennoch schon 5 Termine beim Arbeitsamt. Die Frage: Kann ich die letzten Tage meiner Anstellungszeit noch für Urlaub nutzen (da ich derzeit wirklich Urlaub habe), oder gilt schon jetzt: a) Verfügbar sein, b) bewerben, bewerben, bewerben?? Weitergehend: Habe ich im Sommer das Recht, auch Urlaub zu machen, oder gilt das für mich als Homo Arbeitslosis nicht? Die Arbeitsvermittlungsperson sagte auf meine Nachfrage diesbezüglich "...Famielienurlaub...3 Monate vorher gebucht...vielleicht kann man was machen..." Was ist da wirklich Fakt? Grüsse Rainer |
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#2
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| 1. Die Erreichbarkeitsanordnung gilt für Arbeitslose. Somit für dich erst ab dem 01.04. 2. Die sogenannte Urlaubsgewährung (richtig: genehmigte Ortsabwesenheit) ist eine Kann-Bestimmung. Eingliederung in Arbeit hat absoluten Vorrang.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Ebenfalls, und auch hier in diesem Thread: Danke!! |
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#4
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| Okay, dann hier weiter. Erweiterte Fragestellung: Wie oft darf/kann das Arbeitsamt mich einbestellen, wenn die Arbeitslosigkeit noch gar nicht eingetreten ist? Fragehintergrund/Zusammenfassung: Mein Arbeitsvertrag endet am 1.4. - seit Janauar 2010 hatte ich nun aber schon 6 Termine beim Amt (1. Arbeitspaket abgeben - 2. Erstkontakt Vermittlungsperson - 3. Vertrauensarzt des Amtes - 4. Leistungsabteilung - 5. zweiter Kontakt Vermittlungsperson) In der nächsten Woche nun (6.) der dritte Besuch bei der Vermittlungsperson. Was dabei besonders nervt: Ich war in dieser Woche schon bei der Vermittlungsperson, sprich zwischen den beiden Terminen liegen keine 6 Tage... Da eine Verfügbarkeitsverpflichtung noch nicht besteht: muss ich diese Termine wirklich in der Form wahrnehmen? Die Termingestaltung in diesem Rhythmus nervt doch sehr, ich fühle mich wie der letzte Lellek - da zahlt man jahrelang seine "Versicherungs"-Beiträge, dann wird man durch berufliche Belastung krank, verliert seine Anstellung, und dann wird man behandelt wie ein böses kleines Kind... Ich bin schon gespannt, was mit mir besprochen werden soll, was 2 Tage vorm Schreiben der erneuten Einladung nicht möglich war zu besprechen (oder dies gar schriftlich zu tun). Ich überlege mir, ggf. beim Vorgesetzten der Vermittlungsperson Beschwerde einzulegen - sollte man sowas überhaupt machen? Ab Mitte April werde ich in eine andere Stadt ziehen - das weiss die Vermittlungsperson auch schon. Entnervte Grüsse - Rainer |
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#5
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| Ziel ist es, die Alo gar nicht erst eintreten zu lassen, eine sogenannte Job-to-Job-Vermittlung durchzuführen. Dazu lädt der Vermittler in dem Umfang ein, wie er es für notwendig erachtet.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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