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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 31.07.2009, 17:19
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Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 1
Standard Arbeitslosengeld nach Studium + Pause mit Arbeit

Hallo.

Meine Situation ist ein wenig komplizierter, darum haette ich gerne eine Auskunft, ob ueberhaupt und wie sich der Anspruch berechnen wuerde.


Situation:

Studium von 2003 - 2006
Unterbrechung, full-time gearbeitet von Anfang 2007 bis Ende 2008
Studium Fortsetzung von Anfang 2009 bis 01.November 2009 (dann bin ich fertig mit dem Studium)


Da ich innerhalb der letzten 2 Jahre mehr als 12 Monate gearbeitet habe und es auch weniger als 1 Jahr zurueckliegt, habe ich meiner Meinung nach Anspruch.

Die Frage ist nun allerdings, wie berechnet sich das Arbeitslosengeld? Werden die Monate meines Studiums 2009 mit einberechnet in den durchschnittlichen Verdienst (in der Zeit habe ich nichts verdient da unsere Diplomarbeit 1 Jahr Vollzeit-Arbeit ist -> wuerde das Arbeitslosengeld extrem verringern bis sinnlos machen) oder wird diese Zeit nicht mit einberechnet in den durchschnittlichen Verdienst?
Eine weitere Frage waere hier, wie lange habe ich Anspruch?

Anbei sollte ich noch sagen, dass ich eine Stelle habe, die ca. 4 Monate nach meinem Studium anfaengt, aber auch bis dahin muss ich ja was futtern und Bafoeg oder Aehnliches gibts dann ja nicht mehr.

Vielen Dank schonmal im Vorraus fuer eine Antwort!
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  #2  
Alt 31.07.2009, 19:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Anspruchsvoraussetzungen

Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.


Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen.

Bemessung




__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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