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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, nach Firmenschließung wurde ich arbeitslos. Erhalte noch bis zum 31.Mai 2009 ALG I. Nun hatte ich im Oktober 2008 einen Unfall. Bin seither krank gechrieben. Seit dem 1.12.2008 bekomme ich Krankengeld. Meine Frage: Ruht das ALG I oder wird das Krankengeld nur bis zum 31.5.2009 bezahlt? Ist, wenn das KK länger bezahlt werden muß (es dauert noch Monate bis ich wieder ganz hergestellt bin) das ALG I dann ausgelaufen oder könnte ich mich wieder arbeitlos melden und bekomme die restlichen 6 Monate?? Ich habe mindestens 3 verschieden Meinungen zu diesen Fragen bekommen. Weiß jemand wirklich Genaues. Danke für Eure Hilfe LG LG |
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#2
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| Hi. durch den Bezug von KG geht dein Restanspruch auf ALG nicht verloren. (2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html Du kannst dich wieder arbeitslos melden und beziehst den Restanspruch ALG. Fall du mindestens 12 Monate KG bezogen hast, entsteht sogar ein neuer Anspruch auf ALG von 6 Monate. Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden: Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren, Zum Nachlesen klick hier
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Danke sehr, werde mir das ganz genau durchlesen und evtl. ausdrucken und mit zur KK nehmen. LG |
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#4
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| Muß noch einmal nachfragen, war heute bei der AOK, habe meine neue Krankmeldung abgegeben. Die Frage der Sachbearbeiterin, wie lange es noch dauert - hab ich mit der nitte, sich an meinen Arzt und die Therapeuten zu wenden als erledigt betrachtet. Ich, aber die Dame nicht. Laut ihrer Aussage bekomme ich KK nur noch solange, wie ich eigentlich ALG I erhalten würde..... Ist das die Motivation, schneller gesund zu werden oder was?? Das KK erhalte ich seit dem 1.12.2008. Also nun schon fast 2 Monate !! nach 45 Jahren Arbeit. ![]() Ich fasse es einfach nicht. Den Unfall habe ich mir doch nicht ausgesucht!!?!?! Weiß wer etwas genaues? Ich bin im Moment so geladen, daß ich am liebsten den Vorgesetzen anrufen würde... Danke LG |
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#5
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| Hi, " Laut ihrer Aussage bekomme ich KK nur noch solange, wie ich eigentlich ALG I erhalten würde....." Diese Aussage ist falsch! (1) 1Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. 2Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. SGB 5 - Einzelnorm
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#6
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe mir den entsprechenden Text ausgedruckt und werde ihn bei der Dame abgeben. Mal sehen, ob sie bei der Krankenkasse die Gesetze kennen. ![]() Danke. ![]() LG |
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