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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 29.01.2010, 00:09
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Standard Arbeitslosengeld/Berechnung

Hallo,
ich bin am 14.12.09 gekündigt worden,
Laut Arbeitsbescheinigung was mein Ehemaliger AG ausgefüllt hat,
stehen nur meine Verdienste vom 01.01 bis zum 14.12.09.
Frage: Für die Berechnung braucht das Arbeitsamt die Verdienste für die letzten 52 Wochen oder?


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  #2  
Alt 29.01.2010, 06:17
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Beiträge: 5.834
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Zitat:
Zitat von bernd21 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bin am 14.12.09 gekündigt worden,
Laut Arbeitsbescheinigung was mein Ehemaliger AG ausgefüllt hat,
stehen nur meine Verdienste vom 01.01 bis zum 14.12.09.
Frage: Für die Berechnung braucht das Arbeitsamt die Verdienste für die letzten 52 Wochen oder?


Der Bemessungsrahmen nach § 130 SGB III geht vom Anspruchsbeginn ein Jahr rückwärts. Bei dir somit 15.12.08-14.12.09.

Den Bemessungszeitraum bilden die Entgeltabrechnungszeiträume versicherungspflichtiger Beschäftigungen, die

- vollständig im Bemessungsrahmen liegen und
- beim Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechnet waren.


Da der Dez. 08 nicht vollständig im Bemessungsrahmen liegt, wir er auch nicht herangezogen. Dein AG hat somit richtig bescheinigt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 29.01.2010, 11:54
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Beiträge: 4
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Wie wird das dann berechnet?
Laut Bescheinigung stehen nur 50 Wochen drauf, wird trotzdem von 52 Wochen ausgegangen?
Oder werden meine Verdienste vom 01.01 bis zum 14.12.09 geteilt durch 11,5 Monate berechnet?
Weil schließlich 2 Wochen fehlen!
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  #4  
Alt 01.02.2010, 05:37
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Beiträge: 5.834
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Zitat:
Zitat von bernd21 Beitrag anzeigen
Wie wird das dann berechnet?
Laut Bescheinigung stehen nur 50 Wochen drauf, wird trotzdem von 52 Wochen ausgegangen?
Oder werden meine Verdienste vom 01.01 bis zum 14.12.09 geteilt durch 11,5 Monate berechnet?
Weil schließlich 2 Wochen fehlen!
Es wird durch die tatsächlicheAnzahl Tage des Bemessungszeitraumes geteilt.
__________________
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