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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 06.02.2012, 15:30
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Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 2
Beitrag Arbeitslosengeld bei Rueckkehr aus dem Ausland?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

Ich habe dieses Forum gerade gefunden und hoffe ihr koennt mir helfen.

Ich arbeite seit 5 Jahren in England (sozialversicherungspflichtig). Ich bin Deutsch und moechte mit meinem deutschen Ehemann zurueckkommen.

Falls ich nichts von hier aus in Deutschland bekomme (was die letzten Monaten der Fall war), ueberlege ich meine Arbeit hier in England zu kuendigen und dann auf Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen.

Was kann ich beziehen?

Ich bin fuer jede Hilfestellung und Tip mehr als dankbar.

Liebe Gruesse,

Julia
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  #2  
Alt 06.02.2012, 18:45
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.769
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Das tut mir leid, geht über mein Verständnis...

Du gibst Deinen Job in GB auf, um in Deutschland Leistungsbezieher zu werden?
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #3  
Alt 07.02.2012, 09:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Hi,

hier findest du die benötigten Infos.

Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung

Sie haben im Ausland gearbeitet und wollen in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen?

3.1 Grundsatz: Zwischenbeschäftigung in Deutschland

Ausländische Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder zur Erhöhung der Anspruchsdauer nur dann berücksichtigt werden, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und Antragstellung in Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. Die Dauer dieser Beschäftigung ist nicht vorgeschrieben.

Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung

Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung (Rechtskreis SGB III)

Recht der Europäischen Union (EU)
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #4  
Alt 07.02.2012, 09:44
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Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 2
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Lieber Nobody ist perfect,

vielen Dank fuer Ihre Hifreiche und schnelle Antwort. Ich werde mir die Informationen nun erstmal gruendlichst anschauen.

Liebe Gruesse und vielen Dank,

Julia
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