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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, wir haben nun leider direkt ein Problem. Mein Mann (Alex) hat bis letztes Jahr Februar bei der Leihfirma gearbeitet und hat dann 33 Tage AL 1 in Anspruch genommen. Damals hat er so ca. 700 monatlich bekommen, weil er halt so wenig verdient hat. Weil wir direkt wussten dass es nur ein Monat sein wird, haben wir es dabei belassen und nicht zusätzlich Harz4 beantragt, denn wir sind ein 5köpfiger Haushalt und hätten theoretisch Anspruch drauf gehabt. Nun ist mein Mann nach 10 Monaten leider wieder Arbeitslos, er hat aber bei dieser Firma deutlich mehr als früher bei der Leihfirma verdient. Demnat wäre ja das Arbeitslosengeld auch höher als damals. Nur wurde ihm heute gesagt dass er trotzdem nur die 700 Euro von damals berechnet bekommt, weil er ja kein volles Jahr gearbeitet hat. Kann das wirklich sein? Mir ist zwar klar dass er keine vollen 360 Tage anspruch hat, denn er hat die 33 Tage letztes Jahr in Anspruch genommen, aber können die wirklich vom damaligen Lohn das Arbeitslosengeld berechnen? Ich dachte immer es würden die letzten drei Monate genommen, also von Dez. 09 und Jan/Feb 10. Oder sehe ich das komplett falsch???? Denn dann würden wir ja direkt ins Hraz4 fallen, und das wollten wir eigentlich sehr vermeiden. Hoffe mir kann jemand helfen. LG Lydia |
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#2
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hi, zur Ergänzung. Ein neuer Anspruch auf ALG I entsteht nach einer versicherungspflichtigen Arbeit von 12 Monaten. Diese Anspruchsvoraussetzung ist hier nicht erfüllt, da der Mann nur 10 Monate dort gearbeitet hat. Somit lebt der noch nicht verbrauchte Restanspruch in alter Höhe wieder auf. Wäre das nicht so, hätte der Mann überhaupt keinen Anspruch auf ALG I, da kein neuer Anspruch erworben wurde. Ihr solltet schnellstmöglich aufstockend ALG II beantragen. ALG II wird erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#4
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| Zitat: will nur mal was loswerden.... die leute die hier im forum sind stellen ihre fragen weil sie das "bürokratendeutsch" nicht verstehn und auf hilfe und erklärung dieser gesetzestexte hoffen....und da wird ein link auf so einen gesetzes oder vorschriftentext nicht besonders hilfreich sein...... das sollte jetzt kein angriff werden....da ich leider auch einer dieser leute bin der mit diesen gesetzestexten nicht sonderlich viel anfangen kann bin ich auch froh wenn sich jemand vom fach die mühe macht mir das so zu erklären das ich als "normalbürger" das auch versteh! |
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