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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo ihr, ich kenne mich damit leider nicht aus, also dachte ich hier kann mir vielleicht jmd helfen. Ich war seit dem 01.06.11 arbeitslos und habe ganz normal ALG 1 erhalten. Dann habe ich zum 06.09.11 eine Vollzeitstelle erhalten und war somit vom Arbeitsamt abgemeldet. Jetzt ist es leider so, dass ich einen Arbeitsunfall hatte und mir dabei so sehr das Knie verletzt hatte das ich nicht laufen konnte. Also musste ich mich gezwungernermaßen krank melden. Nach dem dritten Tag bekam ich dann leider die Kündigung und bin nun wieder seit dem 22.09.11 arbeitslos. Meine Frage ist jetzt: wie wird mein Einkommen angerechnet? Oder wird es überhaupt angerechnet? Ich war ja in der Zeit nicht arbeitlos gemeldet. Weiß auch noch nicht ob ich meinen Lohn zum 30.09.11 oder 04.10.11 (wg. Wochenende und Feiertag) erhalte.. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, rocka |
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#2
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| Beim ALG 1 wird kein Lohn angerechnet. Bist du überhaupt wieder gesund? Ein Unfall mit dem Knie ist doch eigentlich länger andauernd? Turtle |
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#3
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| Nein, bin leider immer noch krank. Werde wohl die nächsten 4 Wochen auch nicht wirklich viel machen können.. ![]() Na, das wär ja wenigstens mal was wenn ich nicht mein ganzer Lohn wieder abgeben müsste Danke! |
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#4
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| Dann kannst du dich gar nicht arbeitslos melden und bekommst bis zur Gesundung ab dem Tag nach der Kündigung Krankengeld. Ggf., wenn es ein Arbeitsunfall war auch Geld von der Unfallkasse. Jedenfalls kein Arbeitslosengeld. Dazu müsstest du arbeitsfähig ("verfügbar") sein. Turtle |
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| Stichworte |
| alg 1, einkommen |
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