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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 04.03.2010, 11:18
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Blinzeln Arbeitslos nach Ausbildungsende

Hallo, Folgende Situation :
Ich kann aufgrund der wirtschaftlichen Lage nun doch nicht vom Betrieb übernommen werden und Bewerbungen an andere Unternehmen für einen "normales" Arbeitsverhältnis hatten bisher auch kein Erfolg bzw. man hat noch keine Antwort... Welche finanziellen Ansprüche hat man, wenn man noch im Elternhaus wohnt ? Arbeitslosengeld 1 oder Überbrückungsgeld etc. ? Wie wird das Arbeitslosengeld 1 errechnet ? Wie sollte man sich verhalten ? Wer hat Tipps bzw. Erfahrung mit dieser Situation ? Habe ich Anspruch auf Reisekostenerstattung für die Strecke zum Arbeitsamt bzw. bei Beratungsgesprächen etc. ? ( sind hin und zurück immerhin um die 30 km ) Danke für Antworten und Hilfen

Zur info ( so kann die situation von Forenmitgliedern eventuell besser eingeschätz werden ) :
Sind ein 4-Personen-Haushalt, mein bruder befindet sich auch noch in der Ausbildung und meine eltern verdienen zwar beide, aber ist schon so das wir aufs geld achten müssen... Ich würde vor allem gern mein auto "halten" ( nicht wertvoll, bin froh wenn es jeden morgen anspringt ) um für den arbeitsmarkt flexibel zu bleiben...
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  #2  
Alt 04.03.2010, 14:36
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
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Hallo,
wenn du schon weisst dass du nicht übernommen wirst, dann melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Du hast nach der Ausbildung Anspruch auf ALG I aber das werden sie dir vor Ort sagen.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 11.03.2010, 00:04
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Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 6
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hi,

also meine ausbildung war im feb. 2010 zu ende -hab davor 650€ im monat verdient - bekomme jetzt ca 450€ ALG - habe einen kaufm. beruf erlernt
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  #4  
Alt 11.03.2010, 17:57
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Beiträge: 1.108
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Zitat:
Zitat von _GuterJunge_ Beitrag anzeigen
hi,

also meine ausbildung war im feb. 2010 zu ende -hab davor 650€ im monat verdient - bekomme jetzt ca 450€ ALG - habe einen kaufm. beruf erlernt
Hi,

wo hast du denn die obigen Traumzahlen her?

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 650 €, verheiratet Steuerklasse 3 mit Kind kommen gerade mal 339,30 € monatliches ALG I raus.

Selbstberechnungsprogramm zur Ermittlung der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I
Mit dem hier zur Verfügung gestellten Programm können Sie einfach und schnell die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I berechnen.

ALG I Rechner
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #5  
Alt 11.03.2010, 19:17
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Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 6
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danke für den hinweis aber die 650€ sind natürlich netto und ich werd schon wissen was ich verdient hab bzw jetzt bekomme
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  #6  
Alt 11.03.2010, 19:34
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Immer schön nach dem Motto - Wer angibt, hat mehr vom Leben!

Ganz pauschal, auf 5 bis 10 € hin oder her kommt es jetzt nicht an, aber über 50 €?
60% (ohne Kind) des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate -> 390 €
67% (mit Kind) des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate -> 435 €
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  #7  
Alt 15.03.2010, 16:50
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Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 6
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ja genau wie der threaterstellerin geht es mir auch, aber wie kommt man denn auf 450€ ... ich verdiene auch 650€ netto ....

aber wie macht "guter junge" 450€ dadraus????

wenn man ALGI bekommt, darf man gar nicht arbeiten gehen, auch kein 400€ job???
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  #8  
Alt 15.03.2010, 17:10
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Beim ALG I kann man bis 165 Euro anrechnungsfrei verdienen und darf 14,9 Std/ Woche arbeiten. Natürlich kann man auch einen 400 Euro-Job machen (gibt ja schließlich kein Arbeitsverbot in Dtl - im Gegenteil!), da wird der Rest dann auf das ALG I angerechnet.
Bedingung beim ALG I ist übrigens die Verfügbarkeit.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #9  
Alt 15.03.2010, 17:52
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Beiträge: 6
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achso okay !

aber was meinst du mit "verfügbarkeit"?

und wie wird das angerechnet?
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  #10  
Alt 15.03.2010, 17:54
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Über 165 Euro Verdienst wird voll auf ALG angerechnet.
__________________
Grüsse,

Mandy

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arbeitslosengeld, ausbildungsende, ergänzende hilfen

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