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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo an alle, ich hoffe mir kann hier irgend jemand weiter helfen, da ich irgend wie nicht schlau werd aus den ganzen Informationen beim AA. Es geht um folgendes, ich habe meine Ausbildung /Studium (privat) ende Juli beendet. Wollte mich daher selbständig machen (war schon länger geplant). Hab mich aber erst mal ab Sept. Arbeitslos bzw. Arbeitssuchend ohne Leistungen gemeldet. (Vor ab das mit dem Arbeitlosengeld 1 wusst ich bis dato noch nicht). Also beim Arbeitsamt nachgefragt wegen diesem Existenzgründerseminar, was ich von einem Bekannten erfahren hab. Die vom AA sagten mir das wird aber nicht gefördert, keine Ahnung was mir die Tante wieder für einen Käse aufgeschwatzt hat obwohl es dick und breit auf der Seite stand. So viel dazu, mein eigentliches Problem ist jetzt das ich gerne Arbeitlosengeld 1 beantragen würde um das Seminar ggf. noch zu machen, jetzt aber meine Frage, ich hab mich telefonisch arbeitsuchend gemeldet, war auch wie gesagt persönlich da, habe aber erst mal nix beantrag. Jetzt meine Frage, könnte ich noch Arbeitslosengeld 1 beantragen trotz nach zwei Monatiger "Wartezeit"? Und wenn ja könnte man überhaupt was bekommen, da dieses Studium nicht staatlich war und man auch keinen Nebenjob in dieser Zeit gemacht hat? Wahrscheinlich siehts der happig aus, aber ich blick bei diesen ganzen Anträgen nicht durch und möchte mich in absehbarer Zeit irgendwie selbstänig machen, aber dazu müsste ich erst mal Arbeitslosengeld 1 anmelden um überhaupt in diesen Kurs zu kommen, weil ohne ist es unmöglich sich selbständig zu mache, Zwecks Gewerbeform und Co. . Arbeitslosengeld II möchte ich nicht beantragen, weil es mir in erster Linie nur um den Kurs geht, den ich dringen brauche. LG |
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#2
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| Wenn Du bisher nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, so habe ich das verstanden, dann bekommst Du auch kein ALG I.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hi, zur Ergänzung. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
Anwartschaftszeit Die obigen Voraussetzungen liegen hier wohl eher nicht vor. Somit kein Anspruch auf ALG I.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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