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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, folgende Situation. Ich habe Anspruch auf Alg 1, dieser Anspruch liegt unterhalt der Grundsicherung, sodass ich die Differenz noch vom anderen Amt über Alg 2 holen könnte, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Frage ist, was ist wenn ein Arbeitgeber mich einstellen möchte, gibt es dann eine Möglichkeit dass er noch einen zuschuss bekommt, weil er mich einstellt ? Da soll es doch soetwas geben, das dass Amt dann 6 Monate ein Anteil am Lohn zahlt und dafür muss der Arbeitgeber mich mindestens 12 Monate beschäftigen ... Kann mir hier einer etwas näheres dazu sagen bzw. was dazu beachten ist, was ich tun sollte ? Ich bin nämlich von einem möglichen Arbeitgeber heute darauf angesprochen worden, da interesse an meiner Einstellung bestünde ... LG Robocop |
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#2
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| Hi! Das gibt es, nennt sich Eingliederungszuschuss und gilt sowohl im ALG 1 als auch im ALG 2. Allerdings ist es eine Leistung, die der Arbeitgeber beantragen muss, nicht du. Turtle |
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#3
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| turtle, ich hätte zu diesem Zuschuss auch eine Frage. Gibt es den auch in der Form das das Amt es dem Arbeitnehmer anbietet er möge in Bewerbungsanschreiben dem Arbeitgeber mitteilen das er im Falle einer Einstellung einen solchen Zuschuss erhalte? Gruß hexep |
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#4
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| Ja, gibt es. In meiner ARGE gibt es zu EGZ direkte Förderschecks, allerdings nur für den U25 Bereich. Aber das kann jede ARGE oder jeder AfA für sich selbst regeln. Turtle |
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#5
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| Danke! Gruß HexeP |
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