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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, innerhalb von 3 Monaten hat mir meine "sehr intelligente" Sachbearbeiterin nun die 2. Maßnahme reingewürgt. Am 31. Oktober 2009 schloß ich die erste Maßnahme (ging über 8 Wochen, tägliche Anwesenheit "Aktivierung und Bewerbungstraining) mit Zertifikat ab. Am 19. Januar nun hat sie mir die nächste Maßnahme verschafft. Gleicher Name, anderer Maßnahmenträger. Diesmal geht es aber über 4 Monate 2x die Woche. Ich muß dazu sagen, dass ich einen 165€ Job habe, den ich durch Nachtdienste während der letzten Maßnahme behalten konnte. Das war dann aber äußerst kräftezehrend. Nachts arbeiten, tagsüber Kurs. Nochmal halte ich das nicht durch. Aber dann steht mein Job auf dem Spiel und ich sollte aber eigentlich in diesem Jahr eine Festanstellung bekommen. Ist das überhaupt rechtens nach 3 Monaten schonwieder eine Maßnahme und dann noch mit gleichem Inhalt zugewiesen zu bekommen? Gruß |
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#2
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| Es liegt im Ermessen des Vermittlers, welche Maßnahmen er für erforderlich hält.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Also kann mir die Vermittlerin auf diese Weise meine berufliche Zukunft verbauen? |
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#4
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| Deine berufliche Zukunft in einem 165 Euro Job? Bei dem Verdienst dürftest du wohl kaum eine 40 Stunden/Woche machen, erläutere mal bitte deine Erschöpfungszustände durch die anscheinend ständige Nachtarbeit... Und seit wann gibts bei Friseusen überhaupt Nachtarbeit? Lt. deinem Beitrag von letztem Jahr bist du doch Friseuse. Da es bundesweit ausreichend offene Stellen für Friseusen gibt, verwundert deine nach wie vor anhaltende Arbeitslosigkeit eh. Ggf. auch deine "intelligente" Vermittlerin. Zumindestens berufstechnisch ist sie dir ja über. Turtle |
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#5
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| Ich vergass zu erwähnen, dass ich den Beruf aus medizinischen Gründen leider nicht mehr ausüben kann. Ärztliche Bescheinigung liegt der Sachbearbeiterin vor. Kommen wir wieder zur Intelligenz. Sie hats auch nach 4 Monaten nicht gerafft, dass ich diesen Beruf einfach nicht mehr ausüben kann und beharrt, trotz Amtsarztatest darauf, dass ich in diesen Job zurückkehre und nicht meinen jetzigen Job weiter ausübe. (es gibt ja Leute, die ruhen sich auf Atesten aus; ich nicht) Übrigends hättest Du meinen Beitrag richtig gelesen, dann wäre Dir aufgefallen, dass mir in diesem Jahr eine Festanstellung (Vollzeit) im jetzigen Beruf winkt. Die Vorstufe davon ist nunmal leider eine 165'er Anstellung. Mir kommt es fast so vor als befindest Du Dich mit all Deinen Kommentaren und Formulierungen auf dem Arbeitsamtlevel oder gehörst gar dazu. |
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#6
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| Mir winkt auch irgendwann mal die Rente. Solange du nichts festes hast, hast du für die Agentur für Arbeit verfügbar zu sein. Sei es zu Terminen, zu Maßnahmen oder für Arbeitsangebote! Und hier gehören viele zur Agentur für Arbeit, genau aus dem Grund gibt es hier auch rechtlich korrekte Informationen. Dass diese dir nicht in den Kram passen, dafür kann niemand was. Wenn dich den Chef möchte, dann soll er die Agentur anrufen wegen Eingliederungszuschuss und dich ordentlich einstellen. Die Agentur wird jedenfalls auf deinen 165 Euro Job keine Rücksicht nehmen. Turtle |
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#7
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| Gut, nun weiss ich bescheid. Danke Dir für Deine (jetzt) vernünftige Antwort. |
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