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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 24.03.2009, 16:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 1
Standard Anspruchsdauer verkürzt durch Elternzeit?

Hallo,
ich war in den den letzten 24 Monaten ununterbrochen in einer Beschäftigung, die sich wie folgt darstellt:

13.09.06-30.09.07 Firma 1
01.10.07-15.11.08 Firma 2 dabei vom 01.08.08 bis 30.10.08 Elternzeit
01.11.08-07.03.09 Firma 3

Nun wurde mir nur eine Anspruchdauer beim ALG I von 240 Tagen genehmigt.

Keine Verspätete Meldung o.ä. Woran kann dies liegen? Wurde die Elternzeit nicht berücksichtigt?

Danke für die Antworten. Grüße
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  #2  
Alt 25.03.2009, 07:55
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Nach deinen Angaben müsstest du 360 Tage Anspruch haben. Offenbar wurde das Arbeitsverhältnis bei Firma 1 nicht berücksichtigt, da ohne diese sich 240 Tage ergeben. Hast du die gesamten Zeiten auch mit Arbeitsbescheinigungen belegt?
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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Stichworte
alg i, anspruchsdauer, elternzeit, verkürzt

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