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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Anspruchsdauer nach Selbstständigkeit Am 01.01.2009 wurde ich mit 54 Jahren arbeitslos und fand leider keine neue Stelle, deshalb beschloss ich mich zum 16.09.2009 selbstständig zu machen. Von der Bundesanstalt bekomme ich dafür auch den Gründungszuschuss. Doch leider entwickelte sich das Geschäft auf Grund der schwächelnden Konjunktur nicht wie erwartet und ich werde meiner Familie davon nicht ernähren können. Während meiner Selbstständigkeit habe ich freiwillige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Mitte Juni fällt der Gründungszuschuss weg und dann wird es hart. Ich sehe es darauf hinaus laufen, dass ich mich zum 01.10, 2010 wieder arbeitssuchend melden muss. Dann bin ich aber schon 55 Jahre und es wird nicht leichter. Wie lange wäre die Anspruchsdauer dann und wonach wird das AL 1 bemessen ? Mein Gewerbe muss ich für meine wenigen Kunden wohl auch noch etwas als Nebenerwerb offen halten, wegen der evt. Garantieabwicklungen und Services. Doch es wird auch dann sicher keine Erträge oder Gewinne abwerfen, die zu einer Anspruchsverhinderung führen. Der wöchentliche Arbeitsaufwand wird sicher nicht über 5 Stunden liegen. Bitte um Tipps und Aufklärung wie bei der Bundesanstalt das wohl behandelt wird. Gruß Gerd |
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#2
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| Zitat:
wenn die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung durchgehend vom 16.09.2009 - 30.09.2010 bezahlt werden, dann entsteht ein neuer Anspruch auf ALG 6 Monaten. Falls du noch einen Restanspruch haben solltest, wird der Restanspruch zum Neuanspruch addiert. Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Dauer des Anspruchs Tritt nach einer Zeit mit freiwilliger Weiterversicherung der Versicherungsfall ein, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, Die Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts ist u.a. von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richten, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig. Zum Nachlesen klick hier
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Danke dir für die schnelle Antwort. Das ich dann schon 55 bin hat auch keinen Einfluss auf die Dauer ? Unter der Tabelle steht : Zitat:*) innerhalb der letzten fünf Jahre. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches. Also bei mir nur bis zum 01.01.2009 zurück gerechnet und die 9 Monate der Arbeitslosigkeit zählen auch nicht mit--- oder ? Sehe ich das richtig , ich muss auch mindestens das eine Jahr, also 12 Monate, voll machen um überhaupr einen Anspruch zu erlangen. Entschuldige, wenn ich noch mal so nachhacke , ich bin in der ganzen Arbeitslosigkeitsmaterie noch nicht so drin. Gruß Gerd |
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#4
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| Hi, wenn du dir die Tabelle für die Anspruchsdauer genau anschaust wirst du feststellen, dass das Alter 55 Jahre erst bei einer vorherigen Beschäftigungszeit von 36 Monaten zur Anwendung kommt. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches, bei dir der 01.01.2009. Wozu sollen denn die 9 Monate der Arbeitslosigkeit zählen? In dieser Zeit hast du keinen Anspruch erworben, sondern den am 01.01.2009 erworbenen Anspruch durch die Zahlung vom ALG verbraucht. Zitat:
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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| anspruchsdauer, selbstständigkeit |
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