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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 12.12.2009, 15:37
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Standard Anspruch auf Weiterzahlung ALG I nach Studium?

Hallo liebe Forenteilnehmer/-innen!

Ich werde das Studium im März abschliessen, und da ich im Moment noch keinen Job in Aussicht habe, überlege ich natürlich jetzt schon, welche Möglichkeiten sich mir bieten, um danach halbwegs abgesichert zu sein.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Ich habe von Dez 2002 - August 2005 Vollzeit gearbeitet, aus psychischen/gesundheitlichen Gründen gekündigt, mich dann arbeitslos gemeldet, und für 30 Tage ALG I (Anspruch war 360 Tage) erhalten. Nur 30 Tage deshalb, da ich mich ab September bei der BAA abgemeldet habe um für 9 Monate ins Ausland zu gehen, um dort in einem sozialen Projekt zu arbeiten.

Im Mai 2006 kam ich zurück nach Deutschland, und habe mich wieder arbeitssuchend gemeldet, jedoch war da bereits klar, dass ich ab Oktober 2006 ein Studium beginnen würde.

Ich habe dann wieder einen Bewilligungsbescheid über 330 Tage ALGI erhalten. Von diesen 330 Tagen habe ich dann 128 Tage ALG I erhalten, was der Zeit zwischen Ausland und Studiums-Aufnahme entspricht. Somit waren Ende September 2006 noch 102 Tage Anspruch übrig. Jetzt frage ich mich (und Euch), ob ich demnach noch Anspruch habe auf diese Tage, wenn ich mich nach dem Studium arbeitslos/-suchend melde? Welcher Zeitpunkt der Anspruchs-Feststellung ist für die 4-Jahres-Regel gem. § 147 SGB III maßgeblich? Und ist das absolvierte und abgeschlossene Studium (das ich in der Regelstudienzeit abschließe) ein Grund dafür, dass das ALG ruht und danach wieder aufleben kann?

Bin für jeden Hinweis dankbar, so dass ich mir zeitig Alternativen zwecks Lebensunterhalt überlegen kann... Danke auf jeden Fall schonmal im Voraus!
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  #2  
Alt 12.12.2009, 19:55
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Beiträge: 1.122
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Da dir der § 147 SGB III bekannt ist, brauchst du ihn nur noch zu lesen.

2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

§ 147 Abs. 2 SGB III

Zitat:
Ich habe von Dez 2002 - August 2005 Vollzeit gearbeitet, aus psychischen/gesundheitlichen Gründen gekündigt, mich dann arbeitslos gemeldet, und für 30 Tage ALG I (Anspruch war 360 Tage) erhalten.
Damals in 2005 hast du dich arbeitslos gemeldet und mit diesem Tag ist der Anspruch entstanden. Gleicher Tag und Monat + 1 Tag 4 Jahre später ist/wird der Anspruch verfallen, wenn keine Arbeitslosigkeit und Antragstellung vorliegt.

Warum der Leistungsbezug zwischenzeitlich unterbrochen war ist unerheblich. Solange der Anspruch nicht verfallen ist, kann er wieder aufleben.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 17.12.2009, 12:42
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Damals in 2005 hast du dich arbeitslos gemeldet und mit diesem Tag ist der Anspruch entstanden. Gleicher Tag und Monat + 1 Tag 4 Jahre später ist/wird der Anspruch verfallen, wenn keine Arbeitslosigkeit und Antragstellung vorliegt.
Danke Lopo, ich war mir nicht sicher, was in diesem Fall die Entstehung ist, ob das Ende der Erwerbstätigkeit, oder die erneute Bewilligung der Unterstützung.

Na dann wohl ALG II, aus jetziger Sicht. *angst*
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Stichworte
alg i, anspruch auf alg i, ruhen, studium

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