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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hi Leute, hier erstmal meine Situation. Zur Zeit bin ich noch in Arbeit (Zeitarbeitsfirma). Leider braucht mich die Firma an die ich entliehen bin ab Ende des Monats nicht mehr. Daraufhin hat mir die Zeitarbeitsfirma auch gekündigt (zum 15.04.2009). Angefangen habe ich am 06.05.2008. Bin also noch kein ganzes Jahr angestellt. Davor habe ich 2 Monate nix bekommen. Mein ALG1 lief aus und ich wurde dann in eine Bedarfsgemeinschaft geschoben. Im September 2007 bis Ende November 2007 hatte ich Arbeit (Vollzeit). Davor und danach bekam ich ALG1. Am Montag war ich beim Arbeitsamt und habe dort wegen meiner Kündigung vorgesprochen. Nett wurde mir erklärt, dass ich keinen Anspruch auf ALG1 haben würde, weil ich nach dem auslaufen des vorherigen ALG1-Anspruches noch keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hätte. Die 2 Monate von 2007 zählen in den alten ALG1 Anspruch mit rein. Meine Freundin und ich wohnen beide zusammen. Wir haben einen 2,5 Monate alten Sohn (am 01.01.2009 geboren) und sie ist in Elternzeit. Meine Fragen sind: Ist die "Berechnung" des Amtes so richtig? Wenn ich meine geplante Elternzeit vorziehen würde, würde ich danach ALG1 bekommen? Wenn ja, würde ich dann ab dem 15. April 2 Monate Elternzeit beantragen können? Oder wäre immer nur Lebensmonatsgleich (auf den Sohn bezogen) möglich)? Dann müsste ich ja schon für den 1.4. Elternzeit beantragen, weil ich sonst zwischen dem 15. April und dem 1.5. Mai erwerbslos wäre. Ich habe gelesen, dass man 30 Wochenstunden arbeiten darf. Mein Vertrag lautet auf 35 Wochenstunden, da die Zeitarbeitsfirma aber keine Aufträge hat, würde ich eigentlich 0 Stunden arbeiten für 35 bezahlt werden. Danke schonmal für eure Hilfe |
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#2
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| Und warum stellt ihr keinen Antrag auf ALGII? |
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#3
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| Zitat:
Elternzeit beim Arbeitgeber kannst du jetzt aber nicht mehr beantragen, weil du das mind. 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit machen musst. Und die schaffst du bis zum 15.4. ja nicht mehr. Also kannst du die Elternzeit erst zu einem Datum beginnen, wo du schon arbeitslos bist. Und als Arbeitsloser hast du gar keinen Anspruch auf "Elternzeit". Es verbleibt ja nur das ALG 2 und das sieht keine Elternzeit vor. Das sieht nur vor, dass Arbeit nicht zumutbar ist, wenn man ein Kind betreut, dass anderweitig nicht betreut wird, also die Kleinkinder unter 3 Jahren. Hier wird aber davon ausgegangen, dass - wenn beide Elternteile keine Arbeitsstelle haben- auch beide Arbeit suchen können und wer zuerst was findet, arbeitet und der andere bleibt zuhause. Ob die 2 Monate in 2007 wirklich noch zum alten Bewilligungsabschnitt ALG 1 zählen: keine Ahnung. Da wäre Gerald wohl eher der Ansprechpartner. Ansonsten sehe ich nur noch 2 Möglichkeiten für ALG 1: für einen weiteren Monat Arbeit suchen oder vor Ende der Kündigungsfrist (also vor dem 15.4.09) krank werden und dann die Krankheit versuchen bis zum 5.5.09 "auszudehnen". Denn ab 15.4.09 würde dann erstmal Anspruch auf Krankengeld bestehen und durch das Krankengeld fließen noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung... Das jetzt mal vorausgesetzt, dass deine angegebenen Daten bzgl. Kündigung und Arbeitseintritt stimmen. Turtle |
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#4
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| Kann man denn durch Krankheit die Zeit raus schieben? Wenn ein Kündigungstermin feststeht kann der doch durch Krankheit nicht ungültig gemacht werden, oder wie ist denn das? |
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