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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 03.02.2009, 20:46
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Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 2
Standard Anspruch auf Alg I oder eine andere Form ?

Hallo ich hoffe hier kann mir Jemand helfen.
Es geht um meinen Freund der kein Geld vom Arbeitsamt erhält, ebenso kein Kindergeld mehr oder sonstige Bezüge.

Zu seinen Daten : er lebt bei seinen Eltern noch

Schulabschluß Realschule 4.7. 2006
1.1.2007 Arbeitslos gemeldet und bis Heute aktuell (nie Geld bezogen vom Arbeitsamt)
08.11.2006 bis 07.08.2008 ein Fernstudium gemacht und bestanden

Ist es möglich das er einen Anspruch auf eine finanzielle Leistung vom Arbeitsamt hat ?
Er erfüllt alle vom Arbeitsamt gestellte Auflagen (Bewerbungen, Eigenbemühungen etc.)

Da wir uns Beide nicht mit den Paragraphen aus kennen und er auch nicht Alles versteht was in Beamtendeutsch ihm vermittelt wird erhoffe ich mir hier Hilfe.

Vielen Dank im Voraus !!!!

Liebe Grüße Sajka
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  #2  
Alt 03.02.2009, 20:52
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Auf ALG I besteht gar kein Anspruch, da er ja noch nichtt sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Wenn er 25 oder älter ist kann er ALG II beantragen, sollte er unter 25 sein gehören die Eltern mit zur Bedarfsgemeinschaft, d.h. es erhalten alle unter Anrechnung des Einkommens ALG II oder eben niemand, je nachdem wie Hoch das Einkommen ist.

Andi
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  #3  
Alt 03.02.2009, 20:54
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Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die schnelle Antwort , Andi ! Danke
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