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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo. Ich bin ausgebildeter ITler (Bereich: Systemintegration) und seit Ende Januar 2008 arbeitslos. (Wurde von meinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen.) Mein Anspruch auf ALG I ist Anfang Februar 2009 abgelaufen, der Antrag auf ALG II / Hartz IV wurde abgelehnt. Von der ARGE wurde ich nun wieder zur Arbeitsagentur abgeschoben... Bekomme ich jetzt wieder ALG I von der Arbeitsagentur während meiner Stellensuche? Warum ich das frage hat folgenden Grund: Vor einer Woche hat eine "Beraterin" (keine Ahnung warum die sich so nennen) auf meiner Mailbox verewigt (ohne Namen oder Telefonnummer zu hinterlassen) und verlauten lassen sie würde mich "SOFORT bei dem schon angesprochenen Kurs" anmelden. Dabei wurde mein Einwand aus dem Gespräch mit meiner vorherigen Beraterin vollkommen ignoriert. Kurz gesagt: Man will mich als ausgebildeten ITler in einen EDV-Kurs schicken (wo ich lerne mit Word Bewerbungen zu schreiben etc.)! ô_o Das ich auf so eine schwachsinnige Aktion gerade mal keine Lust habe sollte wohl verständlich sein. Wenn ich also kein ALG I mehr bekomme bin ich auch nicht dazu verpflichtet den Kurs zu besuchen da mir sowieso keinerlei Sanktionen drohen, oder!? VG... P.S.: Habe einen 400-Euro-Job in Aussicht, allerdings nicht in meinem Berufsfeld. |
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#2
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| Wenn Du keine Leistungen mehr beziehst, hast du auch keine Pflichten mehr. Aber: wovon willst Du leben und KV zahlen etc? Warum wurde ALG II abgelehnt????
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| ALG II wurde abgelehnt, weil ich über der Grenze des verfügbaren Vermögens lag. Einen kurzen Zeitraum werde ich damit überbrücken können, allerdings werde ich mit ziemlicher Sicherheit in Kürze einen Aushilfsjob bekommen, dann kann ich davon vorerst leben. Krankenversichert bin ich noch bis Mitte April über meine Mutter. |
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#4
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| Das ist wieder typ. Amt :-) Als ich aus meiner Ausbildung kam Stukkateur, wollte man mir eine Weiterbildung geben als Maler. ??? Ich hab den scheiss mit 3 Jahre gemacht in meiner ausbildung, was will ich mit einer Weiterbildung als Maler. Das ist wie als wenn sie einen Bäcker ne Fortbildung geben wollen wie man Brötchen bäckt. Die sollen sich lieber bemühen Arbeit zu finden und nicht nur einen schwachsinnig zu beschäftigen. |
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#5
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| Um jetzt (nochmal) die wichtigste Frage zu klären... Wenn die Bezugsdauer (von 360 Tagen) für ALG I abgelaufen ist und mein Antrag auf ALG II abgelehnt wurde, habe ich auch keinen Anspruch mehr auf ALG I!? Hab' nämlich heute 'ne "Einladung" bekommen das ich Mitte März wieder das nutzlose Gelaber ertragen muss. Wenn ich also schon vorher weiß das ich sowieso keine Leistungen mehr zu beziehen habe, kann ich mir den Termin, den tollen Kurs und die weitere "Zusammenarbeit" (die's eigentlich nie wirklich gegeben hat) ersparen, mich abmelden und mir (komplett) auf eigene Faust 'ne Stelle suchen. Wenn das jemand beantworten könnte, wäre mir sehr geholfen. Danke. VG, Bash |
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#6
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| Wenn Alg I abgelaufen ist, ist Schluss. Wenn Alg II abgelehnt wird, kannst du dich bei der AA weiter als alo führen lassen. Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug werden als Mitgliedszeiten bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Du musst aber dann auch ohne Leistungsbezug Eigenbemühungen nachweisen usw.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Das heißt also ich kann denen Bescheid sagen das ich mich um den weiteren Verlauf selbst bemühe und auf die "Hilfe" der AA verzichte!? Außer Spritkosten haben die Gespräche ja sowieso nie was ergeben... |
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#8
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| Wenn die Herrschaften einen Antrag ablehnen, dann einen neuen Antrag per Post hinschicken. Vorher bitte nachrechnen, ob das eigene Vermögen innerhalb der Freigrenzen ist. 150,00 € pro Lebensjahr. Das vorhandene Vermögen kann allerdings mit einer Versicherungsbescheinigung und einer Bankbestätigung gänzlich ausgeklammert werden, wenn dadurch hervor geht, dass kein Zugriff besteht und wenn zwischen 12 - 25 Jahre für die Altersvorsorge die Beträge festgelegt sind. Wenn eine Arbeitslosungmeldung existiert, dann hat man der Vermittlung zur Verfügung zu stehen. Das ist unabhängig vom Leistungsbezug. Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII hat man in jedem Fall dem Grunde nach immer. Also alle Anträge aus dem Netz der Agentur runterladen und die einzelnen Fragebögen überprüfen, welche Situation zutrifft. Das Ablehnen von Zuweisungn ist in der Regel tötlich. Eine Zuweisung kann nur dann abgelehnt werden, wenn sie erkennbar und grundsätzlich nicht zum Erfolg führt und / oder sie unsittlichen Charakter hat bzw.sie gegen § 242 BGB gegen Treu und Glauben verstößt. Die Tatsache, dass Du IT-ler bist besagt noch nicht, dass Du auch Bewerbungen schreiben kannst. Mit Word oder mit der Hand geschrieben, spielt keine Rolle. Bedenke bei schriftlichen Bewerbungen, es sind maximal 4 je Monat erforderlich. Mehr Geld gibt es nachträglich nicht dafür. Im Laufe eines Jahres sind es 52 Bewerbungen. Meine Mitteilung ist zwar keine abschließende Antwort auf die Frage, ich dennoch, dass ein paar Denkanstöße enthalten sind. Gruß Joachim |
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#9
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| Ich glaube kaum, dass Du damit dem TE helfen konntest, denn die Fragestellung war vom Februar 2009.......
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#10
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| Und vor allem sind da so viele Unwahrheiten drin...puh...
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