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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 14.08.2009, 19:53
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Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 10
Standard Anspruch auf ALG bei: Arbeit, Pause, Ausbildung abbrechen

Hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen?
Ich habe von 15.07.08 bis 31.01.09 gearbeitet.
Am 01.04.09 habe ich eine Ausbildung begonnen.
Die Ausbildung möchte ich jetzt abbrechen, also ich möchte kündigen.
Die Probezeit ist noch bis zum 01.10.09, während der ich täglich kündigen kann.

1) Wie lange muss ich bei der Ausbildung noch aushalten, damit ich sicher ALG 1 bekomme? Bis zum 16.09.09?
2) Wie hoch ist das ALG 1? So hoch wie das zuletzt gezahlte Ausbildungsvergütung? Wird es 6 Monate gezahlt?

Vielen Dank schon mal und beste Grüße!!!!
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  #2  
Alt 14.08.2009, 23:21
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Zitat:
Zitat von Spain Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen?
Ich habe von 15.07.08 bis 31.01.09 gearbeitet.
Am 01.04.09 habe ich eine Ausbildung begonnen.
Die Ausbildung möchte ich jetzt abbrechen, also ich möchte kündigen.
Die Probezeit ist noch bis zum 01.10.09, während der ich täglich kündigen kann.

1) Wie lange muss ich bei der Ausbildung noch aushalten, damit ich sicher ALG 1 bekomme? Bis zum 16.09.09?
2) Wie hoch ist das ALG 1? So hoch wie das zuletzt gezahlte Ausbildungsvergütung? Wird es 6 Monate gezahlt?

Vielen Dank schon mal und beste Grüße!!!!
Hi,

15.07.08 - 31.01.2009 = 200 Tage

01.04.09 - 08.09.2009 = 160 Tage = 360 Tage, ohne Gewähr

Ergibt einen Anspruch auf 6 Monate ALG

Eigene Kündigung (z.B. ohne wichtigen Grund) Sperrzeit 3 Monate mindert den Anspruch auf ALG = 3 Monate ALG

Bemessung aus Arbeitslohn + AZUBI - Lohn, also sehr gering.

__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 15.08.2009, 10:08
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Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hi,


Eigene Kündigung (z.B. ohne wichtigen Grund) Sperrzeit 3 Monate mindert den Anspruch auf ALG = 3 Monate ALG
Hallo lopo,

vielen lieben Dank für die Antwort!

Die Sperrzeit bedeutet, dass ich die ersten 3 Monate kein ALG bekomme?
Wichtiger Grund, was kann das sein? Bei mir ist es so, dass ich wie der letzte Dreck behandelt werde. An Regeln des Schichtdienstes wird sich nicht gehalten, ich werde gedemütigt. Das werde allerdings sicherlich keine wichitgen Gründe für die Arbeitsagentur sein.
Was ist ein wichtiger Grund für die Arbeitsagentur?
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  #4  
Alt 17.08.2009, 11:22
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Hi.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es Ihnen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht zugemutet werden kann, ein Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen.

Die Anerkennung eines wichtigen Grundes setzt allerdings voraus, dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, den Grund zu beseitigen und Ihre Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder soweit wie möglich hinauszuschieben.


Für die Aufgabe oder Ablehnung einer Arbeit liegt zum Beispiel ein wichtiger Grund vor, wenn...........


Ausnahmen
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #5  
Alt 22.08.2009, 00:11
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Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 10
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vielen lieben DANK.
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