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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 17.04.2009, 19:22
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Beiträge: 3
Lächeln Anspruch auf ALG 1?

Hallo zusammen,

also, ich werde wohl voraussichtlich zum 01.07.09 arbeitslos. Anspruch auf ALG1 habe ich, bin mir nur nicht ganz sicher für wie lange. Ich bin seit Dez 2000 ohne Unterbrechung beschäftigt gewesen. Zum 01.08.07 habe ich den AG gewechselt, war aber auch zwischen den beiden Stellen nicht arbeitslos.

Nun hab ich 2 Fragen
1. Wie lange habe ich Anspruch auf ALG1

2. Wie sieht es mit dem Anspruch auf ALG1 aus, wenn ich etwa ab August/September für ca 6 Monate ins Ausland gehe (habe die Möglichkeit als Au-Pair) bzw. eine private Schule (theologische Weiterbildung) besuche. Für die Zeit besteht selbstverständlich kein Anspruch auf ALG1 aber wie sieht es aus, wenn ich dann wieder zurück nach Deutschland komme bzw. die Schule beendet ist? Habe ich dann wieder Anspruch auf ALG1 falls ich bis dahin nicht direkt eine neue Stelle gefunden habe?

schonmal danke für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 17.04.2009, 21:44
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Beiträge: 1.122
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Hi.

1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich

1.nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und

2.dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

§ 127 SGB III

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

§ 147 SGB III
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 18.04.2009, 11:38
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Beiträge: 3
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Danke für die Antwort!!!!

wenn ich das also richtig verstehe, habe ich Anspruch auf 12 Monate
ALG1 wovon ja dann 2 oder 3 vor meinem Auslandsaufenthalt bzw. der Schule
gelten und die restlichen Monate dann nach dieser Zeit. Oder?
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  #4  
Alt 18.04.2009, 16:45
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Beiträge: 1.122
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Hi,

ja, du hast alles richtig verstanden.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #5  
Alt 18.04.2009, 17:14
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Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 3
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vielen lieben Dank für die Hilfe! :-)
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