Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.09.2010, 11:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 2
Standard anspruch auf alg 1??

Hallo an alle,
ich bin seit Juni 2009 arbeitslos habe
alg 1 beantragt aber meinen antrag wieder zurückgezogen becor es bearbeitet wurde, mir wurde damals gesagt dass ich anspruch auf alg 1 habe.
seit dem beziehe ich kein alg1 oder harz 4

jetzt ist meine frage

habe ich einen anspruch auf alg 1 wenn ich es demnaechst beantragen würde?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.09.2010, 11:44
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.832
Standard

Der Anspruch ist seit Juni 2010 verfallen. Du erfüllst jetzt nicht mehr die Anwartschaftszeit (mind. 360 Tage Beschäftigung in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag)
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.09.2010, 13:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 2
Standard

Danke Gerald für deine antwort aber es ist doch garnicht 2 Jahre um :S
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.09.2010, 13:32
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.832
Standard

Zitat:
Zitat von melek_ Beitrag anzeigen
Danke Gerald für deine antwort aber es ist doch garnicht 2 Jahre um :S
Rechne mal von jetzt 2 Jahre rückwärts. Dann bist du über ein Jahr alo, also kannst du in dem knappen Restjahr keine 360 Tage Beschäftigung haben.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.09.2010, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 9
Frage Alg i + alg ii

Hallo,
bin mir nicht so ganz sicher, ob ich in diesem Forum richtig bin
Ich lebe mit meinem Mann in BG, habe ALG I bezogen. ergänzend ALG II.
ALG I lauft am 26.10. aus. Habe bereits Hartz Antrag gestellt, ist auch schon bewilligt.
Ich verstehe das aber nicht so ganz. Richtig ist, ALG I am Ende des Monats, ALG II im voraus.Das würde also bedeuten, dass ich Ende September noch den vollen ALG i Betrag erhalten würde, aber ALG II ja im voraus gezahlt wird und somit für Oktober den Betrag, der mir zusteht, da ich ja keinen vollen Monat mehr ALG I beziehe. Ende Oktober erhalte ich dann den Betrag ALG i bis zum 26.10 und das ALG II für November.
Bin zwar be Frau aber die Logik verstehe ich nicht so ganz. Wäre für Antwort dankbar. Machtmich ganz kitte im Kopf.

LG
wengi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.09.2010, 05:51
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.832
Standard

Zitat:
Zitat von wengi Beitrag anzeigen
Hallo,
bin mir nicht so ganz sicher, ob ich in diesem Forum richtig bin
Ich lebe mit meinem Mann in BG, habe ALG I bezogen. ergänzend ALG II.
ALG I lauft am 26.10. aus. Habe bereits Hartz Antrag gestellt, ist auch schon bewilligt.
Ich verstehe das aber nicht so ganz. Richtig ist, ALG I am Ende des Monats, ALG II im voraus.Das würde also bedeuten, dass ich Ende September noch den vollen ALG i Betrag erhalten würde, aber ALG II ja im voraus gezahlt wird und somit für Oktober den Betrag, der mir zusteht, da ich ja keinen vollen Monat mehr ALG I beziehe. Ende Oktober erhalte ich dann den Betrag ALG i bis zum 26.10 und das ALG II für November.
Bin zwar be Frau aber die Logik verstehe ich nicht so ganz. Wäre für Antwort dankbar. Machtmich ganz kitte im Kopf.

LG
wengi
Du hast die Sache richtig erfasst. Für Oktober erhältst du das Alg II am Monatsanfang unter Berücksichtigung des nunmehr nur noch anteiligen Alg II und am Monatsende das Alg I. Und Anfang November bekommst du das Alg II ohne Anrechnung von Alg I für den November.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 20.09.2010, 14:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 9
Standard Alg i + alg ii

Hallo Gerald,
vielen Dank für die Anwort. Valentin war ein schlauer Mensch.
Ich kann das so gut nachvollziehen.

Gruß
wengi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anspruch auf ALG II? Özlem Hartz IV 4 - ALG II 2 7 01.09.2010 22:08
Alleinerziehend / Alleinstehend Ist mein Anspruch auf ALG I verfallen? mamita Arbeitslosengeld I - ALG 1 4 24.08.2010 19:32
Kind / Kinder Kinderzuschlag abgelehnt, kein anspruch auf alg II wegen wohngeld schneeflocke0611 Hartz IV 4 - ALG II 2 5 16.09.2009 13:59
Anspruch ALG 1, Anrechnung Elterngeld, Mietzuschuss?? teekanne Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 31.07.2009 21:10
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG II Anspruch bei/nach Scheidung (sicher)? Claudi09 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 11.05.2009 19:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:29 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0