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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 31.07.2009, 14:01
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Beiträge: 3
Standard Anspruch ALG 1, Anrechnung Elterngeld, Mietzuschuss??

hallo. Ich / wir haben eine Frage und hoffen, dass hier jemand uns sie beantworten kann...
Mein Lebensgefährte hat bis einschl. Januar 2007 als gelernter Stukateur gearbeitet (bzw. war angestellt, aber seit 5 Monaten wegen Bandscheibenvorfall im HWS krankgeschrieben. Im Frebruar 2007 hat er eine über die LVA geförderte Umschulung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert. Schriftliche Prüfung war am 27.01.2009. Am 28. Januar 2009 war sein erster Arbeitstag. Er hat einen befristeten Vertrag bis 31.12.2009. Es hieß erst, dass der Vertrag unbefristet verlängert wird, aber sein Chef, der ihm das zugesichert hat, ist entlassen worden. Mein Lebensgefährte soll jetzt auch zum 30.09.2009 aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden. Ich habe im Internet gelesen, dass man inerhalb der letzten 36 Monate 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben muss, um einen Anspruch auf ALG 1 zu haben, zählt dazu auch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig geschrieben ist (wie mein Lebensgfährte damals bis einschl. Januar 2007) und dementsprechend Krankengeld von der Krankenkasse erhält? Ich habe auch irgendwo gelesen, das es seit 2006 nur noch die letzten 24 Monate als Grundlage gelten, in denen 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet worden sein muss.??
Zudem kommt, dass ich im 8. Monat schwanger bin und wir in 8 Wochen Nachwuchs erwarten. Ich werde dann in Elternzeit gehen. Ich habe Anspruch auf knapp 550€ Elterngeld monatlich. Wenn wir nur ALG II bekommen, wird das dann angerechnet? Wie sieht es dann aus, wenn ich das Elterngeld von 12 auf 24 Monate strecke und dementsprechend nur 275€ Elterngeld bekomme? Kann das dann trotzdem angerechnet werden? Auch wenn Harz IV Empfängern ja auch Elterngeld in Höhe von 300€ für 12 Monate zustehen?

Wie ist es mit unserer Wohnung? Wir haben knapp 75m2 und zahlen 670€ warm. Wie viel wird vom Amt übernommen? (NRW, zwischen Köln / Düsseldorf)??

Wie ihr lesen könnt, schießen mir Fragen über Fragen durch den Kopf. Ich mag es einfach nicht, wenn man nicht weiß, was wird...

Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten
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  #2  
Alt 31.07.2009, 21:10
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Beiträge: 1.122
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Hi.

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Anspruchsvoraussetzungen

Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben.

Anwartschaftszeit

Alles über Eltergeld und seine Anrechnung findet man hier:

url=http://www.mein-elterngeld.de/]mein-elterngeld[/url]



__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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Stichworte
anspruch, elterngeld alg ii, mietzuschuss

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