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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo User, ich bekomme von der BG eine Verletztenrente (MdE 20 %). Als ich heute meinen ALG 1 Antrag stellte, teilte mir die Mitarbeiterin mit, dass die Rente auf das ALG angerechnet wird, somit vermindert sich das ALG um den Rentenbetrag. Ich habe beim googeln nun öfters gelesen, dass eine Anrechnung bei ALG 1 nicht erfolgt, aber bei ALG 2. Kann mir vielleicht jemand helfen, mit den gesetzlichen Grundlagen, in denen ausgeführt ist, dass die BG-Rente nicht auf das ALG 1 angerechnet wird. Vielen Dank für die Hilfe Heike |
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#2
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| Hi, die für alle Mitarbeiter der Arbeitsagentur verbindlichen Durchführungshinweise sagen hier folgendes : Begriff des Nebeneinkommens Nebeneinkommen ab Rz (141.2) (1) Nebeneinkommen (Erwerbseinkommen) sind alle Einnahmen, die der Arbeitslose mit seiner Arbeitskraft aus unselbständigen Beschäftigungen, oder selbständigen Tätigkeiten oder als mithelfender Familienangehöriger (unter 15 Stunden wöchentlich siehe DA 1.2 zu § 119) erarbeitet (mühevolles Einkommen). DA § 141 SGB III Die Verletztenrente ist kein Erwerbseinkommen dass du mit deiner Arbeitskraft erarbeitet hast. Somit kann auch keine Anrechnung beim ALG I erfolgen.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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