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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 25.11.2009, 22:02
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Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 2
Standard ALGI falsch berechnet nach FWDL?

Guten Abend,

ich habe schon seit mehr als 4 Monaten Probleme mit dem Arbeitsamt.
und zwar: Ich war vom 01.04.08 bis zum 30.06.09 bei der Bundeswehr. Also nicht den normalen Grundwehrdienst, sondern FWDL (insgesamt 15 Monate).
Hab mich dann Juni über arbeitslos gemeldet, weil ich ab 01.08 ne zweite Ausbildung anfangen wollte. Daraus wurde leider nix, weil der Betrieb sich dann doch keinen Azubi mehr leisten konnte.

So, nun kriege ich schon seit Juli nur 218€ ALGI, obwohl ich beim Bund gut 1200€ monatlich hatte. Ich muss Auto unterhalten,Rechnungen bezahlen usw.!!!
Ich habe mir Rat von einem Anwalt und im Internet eingeholt, und selbst beim Deutschen Bundeswehr Verband steht, wenn man mehr als 14 Monate Dienst geschoben hat, das man Anspruch drauf hat. Weil dann Arbeitslosenversicherung und bla bla gezahlt wird!

Nun, ich war schon 3 mal beim amt, und hab denen gesagt, das die das neu berechnen sollen, da mir ja schon seit Juli mind. 350€ im Monat fehlen!
(man bekommt doch normalerweise 60% vom letzten Gehalt)

Was kann ich machen, das endlich eine Neuberechnung Erfolg zeigt?

mfg
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  #2  
Alt 25.11.2009, 23:09
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Zitat:
So, nun kriege ich schon seit Juli nur 218€ ALGI, obwohl ich beim Bund gut 1200€ monatlich hatte. Ich muss Auto unterhalten,Rechnungen bezahlen usw.!!!
Dein Auto unterhalten und Rechnungen bezahlen haben mit der Bemessung deines ALG wohl kaum etwas zu tun.

Die Bemessung des ALG richtet sich nach anderen Kriterien.

Zur Bemessung wird nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus.

Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor der Entstehung des Anspruchs.

Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen.

Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen.

Bemessung

Wenn du schon 3 mal beim Amt nachgefragt hast, muss man dir auch Auskunft gegeben haben. Was hat die AA dir denn konkret für eine Auskunft zur Bemessung erteilt?
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 25.11.2009, 23:20
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Beiträge: 2
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Also ne genau Begründung gabs nie, allerdings meinte der Vorgesetzte persönlich zu mir: "Ist alles korrekt berechnet"

Anspruchsdauer hab ich noch 287 Zage, steht hier auf dem Anderungsbescheid.
tägl. Leistungsbeitrag von 7.27€...


Was ich vergessen habe zu erwähnen: habe vorm bund ne ausbildung gemacht, und dort so um die 450€ bekommen.
Aber das ist ja nicht mein letztes Einkommen, oder berechnen die das vielleicht?
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  #4  
Alt 26.11.2009, 16:10
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Beiträge: 1.122
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Hi,

du hast jetzt zwei Möglichkeiten den Sachverhalt aufzuklären,

1. du gehst erneut zur Leistungsabteilung und lässt dir deine Bemessungsgrundlage erklären oder

2. du stellst bezüglich deines letzten Bewilligungsbescheides einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X.

§ 44 SGB X

Wobei der 1. Punkt wesentlich schneller zum richtigen Ergebnis führt.

Ansonsten kommen wir hier nie zu einem Ergebnis.
__________________
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