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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 14.08.2009, 18:26
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Beiträge: 1
Standard ALG1 / Studium fertig aber noch immatrikuliert

Hallo,

ich habe mich am 08.08.2005 arbeitslos gemeldet und auch arbeitslosengeld für ca. 4 monate bezogen bezogen. von april bis september 2006 habe ich dann wieder gearbeitet.
von 0ctober 2006 bis 30.september 2009 habe ich dann studiert. ich bin jetzt also noch im 6.ten semester habe aber mittlerweile semesterferien.
nach diesen ferien wäre ich dann fertig mit dem studium und stehe dem arbeitsmarkt zur verfügung.
also habe ich mir gedacht, ich melde mich jetzt schon einmal arbeitslos. zuerst schien es, dass ich glück hätte und noch anspruch auf arbeitslosebgeld hätte.
ich erschien am 10.08. auf dem amt, dem letzten tag meiner anspruchszeit.
nun war ich heute bei der leistungsabteilung. ich solle nachweisen, dass ich zum 07.08. exmatrikuliert bin, ansonsten hätte ich keinen anspruch. also irgendwie das gleiche, wie wenn man gekündigt wird, sofort am nächsten tag zum amt.
ich bin jedoch noch immatrikuliert, habe aber ferien und stehe ab sofort dem arbeitsmarkt zur verfügung. das will man aber nicht anerkennen.

kann ich irgendwas dagegen tun oder dagegen argumentieren.

danke schon einmal
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  #2  
Alt 15.08.2009, 08:35
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.208
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Zitat:
Zitat von hubert Beitrag anzeigen
nach diesen ferien wäre ich dann fertig mit dem studium und stehe dem arbeitsmarkt zur verfügung.
also habe ich mir gedacht, ich melde mich jetzt schon einmal arbeitslos. zuerst schien es, dass ich glück hätte und noch anspruch auf arbeitslosebgeld hätte.
ich erschien am 10.08. auf dem amt, dem letzten tag meiner anspruchszeit.
Wenn du dich nicht hast (vorzeitig) exmatrikulieren lassen, dann hast du wohl jetzt Pech.
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  #3  
Alt 15.08.2009, 20:10
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Hast du noch Prüfungsleistungen abzulegen oder Vorlesungen zu besuchen?
Wenn beides nein, dann steht dir ALG 1 zu.

Wenn du unmittelbar vor dem Studium arbeitslos warst, geht dein Anspruch ja auch nicht nach Semesterbeginn/Immatrikulation, sondern nach Vorlesungsbeginn.
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Stichworte
alg, anspruch, studium

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