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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 23.03.2009, 19:14
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Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 3
Standard ALG1 nicht ausreichend was nun ?

Guten Tag,

als Neuling hier im Forum habe ich eine Frage.

Heute wurde mein ALG1 berechnet und ich erhalte als Verheirateter, ohne Kind lediglich Euro 390.-
Früher wurden wir von der Familie meiner Frau unterstützt.
Nun nicht mehr.

Aber 390 Euro reichen wirklich nicht, nicht mal für die Wohnung.

Hat man Ansprüche auf zusätzliche Leistungen ?
Wenn ja, könnte mir jemand sagen, wie diese heissen und bei welchem zuständigen Amt man diese beantragen muss.
Kennt sich jemand mit sogenannten Mindestsätzen aus ?
Dieses Wort fiel heute beim Gespräch beim Arbeitsamt.
Ich habe nur vor Schreck nichts mehr aufgenommen.

Danke für eine Info/Hilfe

Jürgen
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  #2  
Alt 23.03.2009, 19:31
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Ihr könntet als Bedarfsgemeinschaft ergänzendes ALG II bei der zuständigen ARGE beantragen. Nutze mal den ALG II-Rechner dieser Homepage.

Andi
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  #3  
Alt 23.03.2009, 20:05
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Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 3
Standard Danke für die sehr schnelle Antwort

Vielen Dank für die wirklich schnelle Antwort.
Ist es auch in der Realität so, wie dort berechnet wird ?

Dort stand noch etwas von Mietzuschuss / Heizung u.s.w

Bekommt man das auch, wenn man nur in der Stufe ALG1 ist ?

Danke noch einmal und sicherheitshalber auch
schon "Gute Nacht"

Gruß J.
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  #4  
Alt 23.03.2009, 20:15
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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ALG II besteht aus der Grundregelleistung (für euch beide jeweils 316 €) + der Kosten für Unterkunft und Heizung. Von diesem Gesamtbedarf wird dann das Einkommen (also ALG I) bereinigt um einen Freibetrag i. H. v. 30 € abgezogen, die sich ergebende Differenz ergibt dann den zusätzlichen ALG II-Anspruch.

Andi
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  #5  
Alt 23.03.2009, 20:20
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Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 3
Standard Vielen Dank

Vielen Dank Andy,

ich werde jetzt erst einmal an die Luft gehen und melde mich morgen noch einmal.

Nochmals danke für die aktuelle Hilfe
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Stichworte
alg1, mindestsatz, sozialhilfe

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