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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Guten Tag, als Neuling hier im Forum habe ich eine Frage. Heute wurde mein ALG1 berechnet und ich erhalte als Verheirateter, ohne Kind lediglich Euro 390.- Früher wurden wir von der Familie meiner Frau unterstützt. Nun nicht mehr. Aber 390 Euro reichen wirklich nicht, nicht mal für die Wohnung. Hat man Ansprüche auf zusätzliche Leistungen ? Wenn ja, könnte mir jemand sagen, wie diese heissen und bei welchem zuständigen Amt man diese beantragen muss. Kennt sich jemand mit sogenannten Mindestsätzen aus ? Dieses Wort fiel heute beim Gespräch beim Arbeitsamt. Ich habe nur vor Schreck nichts mehr aufgenommen. Danke für eine Info/Hilfe Jürgen |
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#2
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| Ihr könntet als Bedarfsgemeinschaft ergänzendes ALG II bei der zuständigen ARGE beantragen. Nutze mal den ALG II-Rechner dieser Homepage. Andi |
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#3
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| Vielen Dank für die wirklich schnelle Antwort. Ist es auch in der Realität so, wie dort berechnet wird ? Dort stand noch etwas von Mietzuschuss / Heizung u.s.w Bekommt man das auch, wenn man nur in der Stufe ALG1 ist ? Danke noch einmal und sicherheitshalber auch schon "Gute Nacht" Gruß J. |
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#4
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| ALG II besteht aus der Grundregelleistung (für euch beide jeweils 316 €) + der Kosten für Unterkunft und Heizung. Von diesem Gesamtbedarf wird dann das Einkommen (also ALG I) bereinigt um einen Freibetrag i. H. v. 30 € abgezogen, die sich ergebende Differenz ergibt dann den zusätzlichen ALG II-Anspruch. Andi |
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#5
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| Vielen Dank Andy, ich werde jetzt erst einmal an die Luft gehen und melde mich morgen noch einmal. Nochmals danke für die aktuelle Hilfe |
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| Stichworte |
| alg1, mindestsatz, sozialhilfe |
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