Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 22.01.2012, 05:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2012
Beiträge: 4
Frage ALG1 Nebeneinkommensmeldung

Ich erziehle ein nebeneinkommen im Winterdienst letzten Monat waren es etwa 30€.
Ich beziehe noch ALG2 das sind nur etwa 5€ jetzt meine Frage wenn ich morgen(23.01.2012)die Nachweise einreiche bekomme ich dann ALG1 noch am ende es Monatsgezahlt oder erst nächsten Monat?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 22.01.2012, 10:16
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.188
Standard

Komische Frage für einen Frühaufsteher. Denn:
Was hat die Angabe von Nebeneinkommen bei ALG-II mit ALG-I zu tun?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.01.2012, 10:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Weil ich beides bekomme!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.01.2012, 12:05
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.188
Standard

Okay, Du kriegst also aufstockend zum ALG-I noch zirka fünf Euro ALG-II.
Wenn Du nun dreißig Euro verdient hast, fällt das ALG-II (sofern alle Freibeträge ausgeschöpft sind) weg. Habe ich verstanden.

Reichst Du den Nachweis für dieses Einkommen morgen ein, wird es wohl noch vor der nächsten Überweisung berücksichtigt. Aber Du sprichst von Nachweisen, gibt es da noch mehr, was wir wissen müssten?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.01.2012, 14:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Auf den Briefen stand von ALG1:Ich soll alle 3Monate ein Formular vom Arbeitgeber einreichen muss.Dort stand auch"Sie haben angegeben,dass sie ab den xx.xx.xxxx Nebeneinkommen erziehlen.Die Höhe müssen sie mir für jeden Kalendermonat nachweisen."
Wenn ich richtig verstanden habe muss ich bei ALG1 die Verdienstabrechung und die Entgeldabrechung einreichen muss.
Und bei ALG2 nur die Verdienstabrechung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.01.2012, 17:33
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.188
Standard

Ja, alle drei Monate beim ALG-I das Einkommen pro Monat angeben, das ist okay. Da Du unterhalb der Zuverdienstgrenze liegst, gibt's da ja auch keinerlei Verrechnung.

Beim ALG-II, da musst Du das schon monatlich melden.

Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber mit Schneeschippen wird es ja wohl kommende Woche nix werden. Sonst hätte ich gesagt, dann warte jetzt auch noch bis übernächste Woche, dann braucht das Jobcenter nicht wegen einmal dreißig und einmal zwölfzwanzig gleich zwei Bescheide zu ändern.

Aber mal interessehalber nachgefragt:
Du sitzt also quasi morgens um 6:56 Gewehr bei Fuß, um bei evtl. Schneefall für irgendein Unternehmen die Einfahrt frei zu schaufeln, oder wie darf ich mir das vorstellen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.01.2012, 04:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Da haben sie fast recht genau so sieht das aus:Ich muss das Wetter beobachten und Wetterbericht schauen ich bin an überlegen ob ich nicht mir eine Wetterstadion kaufe.
Wenn das glatt ist oder schnee gefallen ist muss ich auf ein Anruf vom Kollegen warten der in der Siedlung wohnt.
Ich bekomme etwa 7€ und eine Bereichtschaftpauschale von 20€.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 23.01.2012, 11:12
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.188
Standard

Wenn Du in Deinem geplanten Wetterstadion dann auch meist vergeblich auf schneebedeckten Rasen wartest, verbleibt Dir als monatliche Grundvergütung – so habe ich Dich verstanden – immerhin noch zwanzig Euro, als stiller Beobachter sozusagen.

Im Gegenzug musst Du dafür natürlich schon morgens früh ab fünf Deine Behausung heizen, sodass Dir wohl im Endeffekt kaum mehr an Flocken übrig bleibt, als die, die gelegentlich dann doch vom Himmel fallen.

Die Freibeträge, die der Gesetzgeber witterungsunabhängig für solche Fälle vorgesehen hat, sorgen hier vorab für ein Ausbleiben besonderer Härte. In Deinem Falle scheinen mir diese Freibeträge nicht ausgereizt, sodass ich mich frage, wieso Du in Deinem Eingangsbeitrag die zeitliche Angleichung der ALG-II-Zahlung abfragst.

Beim Vertreiben Deiner morgendlichen Langeweile mittels ein bisschen Surfen im Internet kommst Du mir recht wortkarg rüber, was die Schilderung Deines eigentlichen Problems betrifft.

Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 23.01.2012, 20:25
Benutzerbild von anabell
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 624
Standard

Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
...Beim Vertreiben Deiner morgendlichen Langeweile mittels ein bisschen Surfen im Internet kommst Du mir recht wortkarg rüber, was die Schilderung Deines eigentlichen Problems betrifft.
@WW: Ich vermute, es ist das Wetter.
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neuer Anspruch auf ALG1 nach Elternzeit? Mama2 Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 21.04.2010 09:34
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG1 und Nebengewerbe littleblue Arbeitslosengeld I - ALG 1 0 26.02.2010 13:38
Ablauf bei Kombination von ALG1 und ALG2 Max74 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 26.10.2009 10:38
(ALG1+2) Job nur bei Job-Center gemeldet -> AA fordert ALG1 zurück Bangemann Arbeitslosengeld I - ALG 1 5 07.10.2009 00:51
ALG1 nach der betrieblichen Umschulung möglich? Niko Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 03.02.2009 13:23


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:21 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0